Medienmitteilung

30. November 2015

Luzerner Regierung verabschiedet Konzept für Notlagen im Asylwesen

Mit dem Konzept «Profecto» schafft die Luzerner Regierung die Grundlagen, um im Falle einer ausserordentlichen Lage im Asylwesen handlungsfähig zu bleiben. Die gegenwärtige, von unvorhersehbaren Entwicklungen geprägte Situation im Asylwesen erfordert eine vorsorgliche Planung. Ab sofort analysiert eine Task Force Asyl die Lage regelmässig und beurteilt die Situation zuhanden der Regierung.
 
Der Kanton Luzern befindet sich bereits seit einem Jahr in einer besonderen, angespannten Lage bezüglich Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich. Zurzeit kann nicht abgeschätzt werden, wie sich die Migrationsströme nach Europa weiter entwickeln und mit welchen Auswirkungen mittelfristig für die Schweiz zu rechnen ist. Darum bereiten sich Bund und Kantone auch auf das mögliche Szenario eines massiven Anstiegs an Asylsuchenden vor.
 
Um bei einer allfälligen ausserordentlichen Lage im Asylwesen handlungsfähig zu bleiben, hat die Luzerner Regierung das Konzept «Profecto» verabschiedet. Dieses umfasst Definitionen und Projektskizzen, definiert Unterbringungsmöglichkeiten und formuliert Überlegungen zum weiteren Vorgehen.
 
Ausserordentliche Lage
Eine ausserordentliche Lage ist dann erreicht, wenn die ordentlichen Mittel vollständig erschöpft sind. Gemäss Konzept tritt diese ein, wenn dem Kanton Luzern folgende Anzahl Asylsuchende zugewiesen werden:
 
an einem Tag mehr als 80 - 100 Personen,
pro Woche 200 - 250 Personen,
innerhalb der letzten 30 Tage über 500 Personen.
 
Diese Werte gelten jedoch nur als Richtlinie. Der definitive Entscheid, wann eine ausserordentliche Lage vorliegt, obliegt der Regierung. Zum gegebenen Zeitpunkt wird zur Führungsunterstützung des Gesundheits- und Sozialdepartements ein Sonderstab eingesetzt und die Partnerorganisationen, wie zum Beispiel der Zivilschutz, können verpflichtet werden, ihre Mittel dem Kanton zur Verfügung zu stellen.
 
Sofortmassnahmen
Aufgrund der sehr unbeständigen Lage wird als Sofortmassnahme eine Task Force Asyl eingesetzt. Diese nimmt regelmässige Situationsanalysen vor und beurteilt die Lage zuhanden der Regierung. Die kantonale Verwaltung wird zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit den externen Partnern die Detailkonzepte zu Unterbringungsmöglichkeiten in Zivilschutzanlagen sowie weiteren Grossunterkünften (Containersiedlungen, Mehrzweckhallen, leer stehende Fabrikhallen, Ferienheime usw.) auszuarbeiten.
 
Aktuelle Situation
Aktuell sind 1600 Asylsuchende im Kanton Luzern untergebracht. Das sind so viele, wie seit der Kosovokrise im Jahr 1999 nicht mehr. Zurzeit werden dem Kanton Luzern täglich bis zu 20 Asylsuchende neu zugewiesen. Aufgrund der hohen Anzahl an neu zugewiesenen Asylsuchenden in Kombination mit der hohen Quote von Schutzanerkennungen, müssen monatlich bis zu 250 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden. Zur Bewältigung dieser besonderen Lage wurde Ende Juli 2015 die Gemeindeverteilung aktiviert. Zudem hat die Regierung bereits im September 2014 die Unterbringungssituation als Notlage im Sinne von § 2 Absatz 3 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz erklärt und damit das Gesundheits- und Sozialdepartement ermächtigt, in kommunalen Zivilschutzanlagen Notunterkünfte für Asylsuchende zu eröffnen. Aktuell betreibt der Kanton Luzern fünf Notunterkünfte in Zivilschutzanlagen (Dagmersellen, Areal Eichhof Luzern, Willisau, Nebikon und Meggen).
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

    Regierungsrat Guido Graf
    Gesundheits- und Sozialdirektor
    Tel. 041 228 60 81
    guido.graf@lu.ch