Newsletter Steuern Luzern
3 / 2015

9. Februar 2015

Luzerner Steuersoftware 2014 zum Download bereit

Im Kanton Luzern beginnt in den nächsten Tagen der Versand der Steuerformulare 2014. Die Software für die elektronische Steuererklärung 2014 steht ab sofort zum Download bereit. Neu kann die Frist zur Einreichung der Steuererklärung online verlängert werden.
 
Zwischen dem 10. und 27. Februar 2015 werden im Kanton Luzern die Formulare für die Steuererklärung 2014 verschickt. Diese kann handschriftlich oder mit der Steuersoftware ausgefüllt werden. Die elektronische Variante vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung erheblich, weshalb sie im letzten Jahr von über 75 Prozent der 255'000 Steuerpflichtigen im Kanton Luzern genutzt wurde. Auch das Verarbeiten der Daten wird durch die elektronische Steuererklärung deutlich einfacher.
 
Wer die Steuererklärung 2013 für natürliche Personen bereits elektronisch ausgefüllt hat, kann das alte Programm starten. Dank der Aktualisierungsfunktion - sofern eingeschaltet - kann die neue Version auf der Website der Dienststelle Steuern heruntergeladen werden. Das Programm ist zudem über den folgenden Link zu finden: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung
 
Wer eine CD mit dem Programm wünscht, kann diese gratis bei den Steuerämtern der Gemeinden oder der Dienststelle Steuern beziehen. Für installations- oder programmtechnische Fragen ist eine Hotline eingerichtet.
 
Neuerungen: Unterschrift und Fristverlängerung
Wer die Steuererklärung elektronisch ausfüllt, muss die ausgefüllten Formulare ausdrucken. Neu ist nur noch das Barcodeblatt zu unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Beilagen wie dem Lohnausweis, der Bescheinigung Säule 3a etc. und dem angedruckt zugestellten Originalformular Steuererklärung zurückzusenden. Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung ist auf dem Formular aufgedruckt. Wenn nötig können neu alle Steuerpflichtigen im Online-Schalter auf der Website der Dienststelle Steuern die Frist verlängern: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen (weitere Neuerungen siehe Anhang).
 
Alle Steuererklärungen sind mit dem beiliegenden Rückantwort-Kuvert an das Scan-Center des Steueramts Zürich zu schicken. Es erfasst im Auftrag der Steuerämter der Gemeinden und der Dienststelle Steuern die Luzerner Steuererklärungen digital. Die elektronisch erfassten Steuererklärungen werden darauf hin den Steuerbehörden des Kantons Luzern zur Bearbeitung übergeben.
 
Hotline (nur für technische Fragen)
Telefon 041 228 57 00
(bis 31. Mai 2015: Montag - Freitag 08.30-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr)
dst.hotline@lu.ch
 
Bezug der CD-ROM
Beim Gemeindesteueramt oder
bei der Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1, Postfach 3464
6002 Luzern
dst.form@lu.ch
 
Kontakt
Herbert Zwimpfer, Dienststelle Steuern
Telefon 041 228 57 17
herbert.zwimpfer@lu.ch
 
 

Anhang: Neuerungen 2014 und 2015

Film Steuer+Erklärung

Der Film «Steuer+Erklärung - Ein Blick hinter die Kulissen» zeigt den Weg vom Ausfüllen der Steuererklärung bis zur fixfertigen Steuerrechnung: https://steuern.lu.ch/Film
 

Kontakt

Dienststelle Steuern
Buobenmatt 1
Postfach 3464
6002 Luzern
Telefon 041 228 56 43
E-Mail dst@lu.ch