Medienmitteilung

26. Februar 2015

Wahlen und Abstimmungen: Hinweis für die Stimmberechtigten

Wichtig zu wissen: Für das Abstimmungswochenende vom 8. März und für das Wahlwochenende vom 29. März sind separate, jeweils ausdrücklich gekennzeichnete Unterlagen zu verwenden.
 
Ausnahmsweise liegt nächste Woche bei den Stimmberechtigten während kurzer Zeit gleichzeitig Abstimmungs- und Wahlmaterial, nämlich für die Abstimmung vom 8. März und für die Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 29. März 2015. Wichtig ist, dass die Stimmberechtigten das richtige Stimm- und Wahlmaterial für den richtigen Termin verwenden. So lassen sich Verwechslungen und ungültige Stimmabgaben vermeiden.
 
Wahlen: Separater Stimmrechtsausweis, separates Kuvert
Für die Wahlen vom 29. März 2015 stellen deshalb die Gemeinden den Stimmberechtigten einen separaten Stimmrechtsausweis und ein grünes amtliches Kuvert mit dem Sonderaufdruck «Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 29. März 2015» zu. In dieses Kuvert ist der Wahlzettel zu legen. Die Stimmberechtigten werden auch in der Wahlanleitung ausdrücklich wie folgt darauf hingewiesen:
 
Das amtliche grüne Stimm- und Wahlkuvert ist nur bei der brieflichen Stimmabgabe zu verwenden. Bitte benutzen Sie das Stimm- und Wahlkuvert mit dem Vermerk «Kantonsrats- und Regierungsratswahlen vom 29. März 2015» sowie den entsprechenden Stimmrechtsausweis, damit keine Verwechslungen mit der Stimmabgabe für die Abstimmungen vom 8. März 2015 entstehen.

Kontakt

Kathrin Graber
Amt für Gemeinden
Tel. 041 228 51 41 (heute bis 18 Uhr)