Medienmitteilung

25. März 2015

Neues Finanzhaushaltgesetz für Gemeinden: Resultate der Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zum Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden hat gezeigt, dass alle wesentlichen Neuerungen grossmehrheitlich befürwortet werden. Unterstützt wird auch die flächendeckende Einführung von Leistungsaufträgen mit Globalbudgets. Die Vernehmlassungsantworten werden nun in die Botschaft an den Kantonsrat eingearbeitet.
 
Aufgrund neuer Vorgaben der Finanzdirektorenkonferenz zur Rechnungslegung und der Entwicklungen in den Gemeinden hat im Kanton Luzern eine Projektgruppe mit Fachleuten der kantonalen Verwaltung und der Gemeinden die Vorgaben für den kommunalen Finanzhaushalt überarbeitet.
 
Die Vorlage war von September 2014 bis Januar 2015 in der Vernehmlassung bei den Parteien, Gemeinden und weiteren Interessengruppen. Es gingen insgesamt 96 Stellungnahmen ein.
 
Positive Rückmeldungen in der Vernehmlassung
Die Antwortenden befürworten klar die Ausrichtung des neuen Gesetzes über den Finanzhaushalt der Gemeinden. Die Gemeindeautonomie wird hoch gehalten. Begrüsst werden namentlich:
 
die flächendeckende Einführung von Globalbudgets mit Leistungsaufträgen,
Regelungen zur finanzpolitischen Steuerung,
Regelungen zur neuen Rechnungslegung,
die Einführung eines neuen Führungssystems mit betrieblichen Steuerungsinstrumenten,
die Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Revision und Controlling,
Bestimmungen zur Aufwertung des Verwaltungsvermögens (Restatement).
 
Neben den positiven Rückmeldungen zeigt die Vernehmlassung auch deutlich, dass ein Teil der Gemeinden Respekt vor den Anforderungen des neuen Finanzhaushaltgesetzes hat. Der Regierungsrat nimmt in der weiteren Arbeit die Anliegen aus der Vernehmlassung auf, besonders zu folgenden Themen:
 
Die Antwortenden befürchten, dass die Umsetzungszeit für die Gemeinden zu knapp bemessen sein wird. Der Regierungsrat prüft, ob das neue Finanzhaushaltgesetz erstmals für das Rechnungsjahr 2018 gelten soll oder ob die Gemeinden ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten.
In der Vernehmlassung wurde angemerkt, dass viele Details erst in der Verordnung geregelt sein werden. Der Regierungsrat prüft die zahlreichen Hinweise zur Erarbeitung der Verordnung.
Die Regelungen zum Ausgaben- und Kreditrecht sind komplex. Der Regierungsrat wird diesen Themen in der Ausbildung und in den begleitenden Unterlagen das notwendige Gewicht verleihen.
 
Erarbeitung der Botschaft zuhanden des Parlaments
Das Projektteam erarbeitet nun aufgrund der Vernehmlassungsresultate die Botschaft und den definitiven Gesetzestext zuhanden des Kantonsrats. Parallel dazu entsteht auch die Verordnung. Anfang 2016 soll das Finanzhaushaltgesetz im Kantonsrat beraten werden.

Kontakt

 
Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Tel. 041 228 55 41
marcel.schwerzmann@lu.ch
 
Dr. Armin Hartmann
Vorstand Verband Luzerner Gemeinden (VLG)
Tel. 041 933 27 28
gemeindeammann@schlierbach.ch