Medienmitteilung

23.4.2015

Abstimmungsdaten und -vorlagen 2015

Der Luzerner Regierungsrat hat festgelegt, welche kantonalen Vorlagen im Jahr 2015 an die Urne gelangen sollen.

 
Der Regierungsrat hat beschlossen:
Am 14. Juni 2015 wird den Luzerner Stimmberechtigten keine kantonale Vorlage zur Abstimmung unterbreitet.
Am 18. Oktober 2015, dem Tag der Wahl des National- und des Ständerates, gelangt ebenfalls keine kantonale Vorlage zur Abstimmung.
Über die Volksinitiative "Kinder fördern - Eltern stützen, Ergänzungsleistungen für Familien" wird die Volksabstimmung am 15. November 2015 durchgeführt, also nicht am Blanko-Abstimmungstermin des Bundes, dem 29. November 2015. Der Grund ist, dass am 15. November auch ein allfälliger zweiter Wahlgang der Ständeratswahl durchgeführt werden soll. Dieser muss mindestens zwei Wochen vor dem 29. November stattfinden, damit die Luzerner Standesvertreter bei der Wahl des Bundesrates am 9. Dezember 2015 im Amt sind.
Der November-Abstimmungstermin könnte um weitere Vorlagen ergänzt werden, falls der Kantonsrat in der Juni-Session zusätzliche Geschäfte zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet. Derzeit sind zwei weitere Volksinitiativen bei Regierungsrat und Kantonsrat in der Behandlung: die Initiative "Für eine bürgernahe Asylpolitik" und die Initiative "Für eine gerechte Aufteilung der Pflegefinanzierung".

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