Ackerfeld

Newsletter Landwirtschaft
Juni/Juli 2015

Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie hiermit monatlich über aktuelle landswirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Schwarzwild

Frischling
Seit letztem Herbst gelangen vermehrt Wildschweine in den Kanton Luzern. Es gilt, die Befürchtungen der Luzerner Schweinezüchter ernst zu nehmen, wonach gefährliche Krankheiten von den Wildschweinen auf die Hausschweine übertragen werden könnten. Im April 2015 haben deshalb Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbands, des Dienstleistungszentrums für die Schweineproduktion, des Tierspitals Zürich, des kantonalen Veterinärdienstes sowie der Dienststelle Landwirtschaft und Wald in einem ersten Treffen die Problematik besprochen.
 
Erste Vereinbarungen wurden getroffen. Wir bitten alle Landwirtinnen und Landwirte, eigene Schwarzwildbeobachtungen und Schäden unverzüglich der zuständigen Jagdgesellschaft zu melden.
 

Weitere  Informationen

Schutzobjekte Feuerbrand

Feuerbrandschaden
Die Schutzobjekte zur Bekämpfung des Feuerbrands wurden 2015 überprüft, wo erforderlich aus dem Verzeichnis gelöscht oder neu definiert. Zweimal jährlich werden die Schutzobjekte, inklusive Gürtel von 500 Metern, durch den zuständigen Kontrolleur der Gemeinde überprüft. Innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen müssen die befallenen Pflanzen nach Kantonaler Vorgabe saniert werden. Je nach Vereinbarung: Rückschnitt oder Rodung. Das Pflanzverbot anfälliger Pflanzen des lawa vom 4. Februar 2009 kommt hier zur Anwendung.
 

Problemunkräuter in Biodiversitätsförderflächen (BFF)

Ackersaum
Hohe Anteile von Problemunkräutern in Bunt- und Rotationsbrachen sowie im Saum von Ackerflächen können zum Ausschluss als Biodiversitätsförderfläche führen(z.B. Winde, Quecke, Blacke, Ackerkratzdistel oder Ambrosia). Es ist unerlässlich, die Flächen regelmässig zu kontrollieren. Bei rechtzeitigem Erkennen können diese verordnungskonform bekämpft werden (mechanisch oder chemisch mittels Einzelstock- und Nesterbehandlung). Bei der Buntbrache und beim Saum von Ackerflächen ist im Ansaatjahr auch ein Reinigungsschnitt erlaubt.
 

Mehr in der Direktzahlungsverordnung 2015, Art.58 auf der Homepage des Bundesamts für Landwirtschaft

Nasse feuchte Böden, Gülle in den Bächen

Drainageeinlauf
Seit anfangs Mai sind die Gewässer im Kanton Luzern bereits acht Mal durch Gülle verunreinigt worden. In sieben Fällen lag die Ursache beim Ausbringen von Gülle auf vernässte Böden. Im nassen Boden vermischt sich die Gülle mit dem Wasser und sickert durch die Grobporen ein. Über Drainagen gelangt sie in den nächsten Bach. Zwecks Reinigung muss die Gülle aber in den ersten Zentimetern des Bodens zurückgehalten werden. Die Gefahr von nassen Böden wird unterschätzt, was schwere Folgen für die Umwelt haben kann. Deshalb im Zweifelsfall: keine Gülle auf feuchte Böden.
 

Extensive Produktion von Getreide

Getreidefeld
Im Programm extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps muss vollständig auf Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide verzichtet werden. Nur die reifen Kulturen dürfen zur Körnergewinnung geerntet werden. Die angebaute Futterweizensorte muss zudem auf der Liste der für Futterweizen empfohlenen Sorten aufgeführt sein (Agroscope und swiss granum). Für das Anbaujahr 2016 sind dies: Bockris, Mulan, Papageno, und Sailor.
 
Anlässlich der Datenerhebung ist Futterweizen mit dem Code 507 (Futterweizen gem. swiss granum) zu erfasst.
Beachten: Die Anmeldung für das Beitragsjahr 2016 erfolgt zwischen dem 3. und 31. August 2015 auf agate. ch. 

Kirschessigfliege, erste Befallsmeldungen

Fruchtschäden
Anfangs Juni sind aus der Region Sempacher- und Vierwaldstättersee erste Befallsmeldungen auf Frühsorten und Hochstammbäume eingegangen. Die reifenden Steinobstkulturen müssen genau beobachtet werden. Erste Schäden werden oft übersehen. Zu beachten sind einzelnen Äste oder Astpartien. Alle vorbeugenden Massnahmen und Hygienemassnahmen müssen konsequent angewendet werden. Es wird empfohlen alle reifen Früchte vollständig abzuernten. Weitere Informationen zur Befallssituation und den empfohlenen Massnahmen finden sie hier.
 
Online-Umfrage: Schäden und Massnahmen Kirschessigfliege 2015
Die Agroscope Wädenswil hat gemeinsam mit den zuständigen Personen in den Kantonen einen Fragebogen ausgearbeitet. Erwartet werden differenzierte Hinweise zur Wahl und zum Erfolg verschiedener Pflanzenschutzstrategien sowie detaillierte Resultate zu den wirtschaftlichen Schäden. Ideal wäre, wenn die Umfrage für verschiedene Sortenblöcke während der Saison mehrfach beantwortet werden könnte.
Hier können Sie die Online Umfrage starten:

Die nächsten Termine

Nachmeldung der Hauptkulturen
bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch
 
Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren
bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch
 
Datenerhebung Sömmerungsbetriebe
3. bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch
 
Anmeldung Beitragsprogramme 2016
3. bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch