| | | | | Newsletter Landwirtschaft Mai 2015Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie mit diesem Newsletter monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Elementarschäden | Der Elementarschädenfonds leistet Beiträge an Schäden, die durch Naturereignisse (starke Gewitter, Hochwasser, Steinschlag, Lawinen, usw.) verursacht werden und gegen die man sich zurzeit nicht versichern kann (Schäden an Kulturland, Strassen, Brücken, Durchlässe, Stützmauern, usw.). Über die Beitragsvoraussetzungen und das Anmeldeverfahren über die Gemeinde kann man sich auf der Homepage des Elementarschädenfonds informieren.
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| | Mähen der Biodiversitätsförderflächen | Bitte beachten Sie beim Mähen der extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen die spezifischen Bewirtschaftungsanforderungen. Generell dürfen auf Flächen mit Beiträgen für die Qualitätsstufe II, Vernetzung oder Naturschutz keine Mähaufbereiter eingesetzt werden. Bei extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen und Streueflächen mit Beiträgen für die Vernetzung müssen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche als Restfläche stehen gelassen werden. Diese Restfläche darf frühestens beim nächsten Schnitt dieser Biodiversitätsförderfläche gemäht werden. Die Lage der Restfläche kann bei jeder Nutzung wechseln oder für maximal ein Jahr am selben Ort bleiben. Bei Naturschutzflächen gelten die auf dem Flächenverzeichnis aufgelisteten Bewirtschaftungsanforderungen. Bei Flächen in Waldrandnähe oder wo Rehe regelmässig Kitze setzen, sollte die zuständige Jagdgesellschaft zwei Tage vor dem geplanten Heuschnitt informiert werden.
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| | Nachmeldung von Hauptkulturen | Die Betriebsdatenerhebung ist zwar abgeschlossen. Auf w w w. agate. ch, kantonale Datenerhebung LU, können jedoch Ackerkulturen bis am 31. August 2015 angepasst werden. Häufig ist der Mais bis Anfang Mai nicht gesät oder die genaue Maisfläche ist noch nicht bekannt. Eine exakte Deklaration der Kulturen während der Datenerhebung war in diesen Fällen nicht möglich. Für die Beitragsberechnung und die Nährstoffbilanz sind jedoch präzise Angaben notwendig. Daher ist eine korrekte Deklaration der Hauptkulturen wichtig. Vorsicht: Wenn z. B. die Fläche der Kultur Mais nach oben angepasst wird, ist auf der Parzelle die Fläche einer anderen Kultur (z.B. Dauerwiese) entsprechend zu reduzieren.
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| | Zahlungstermine der Beiträge 2015 | Den beitragsberechtigten Luzerner Ganzjahresbetrieben werden die Direktzahlungen und Beiträge dieses Jahr wie folgt ausgerichtet: • Akontozahlung: Ende Juni • Hauptzahlung: Mitte Oktober • Schlusszahlung: Anfang Dezember Die Akontozahlung umfasst in den meisten Fällen 50% der Direktzahlungen des Vorjahres. Mit der Hauptzahlung werden die leistungsbezogenen Beitragsarten (abzüglich Akontozahlung) ausgerichtet. Mit der Schlusszahlung wird schliesslich noch der Übergangsbeitragüberwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge mit der Schlusszahlung von Anfang Dezember.
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| | Die nächsten Termine | Direktzahlungen: Akontozahlung Ende Juni 2015 Nachmeldung der Hauptkulturen bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch Datenerhebung Sömmerungsbetriebe 4. bis 31. August 2015, per w w w. agate. ch
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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