| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftMai 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Frostschäden Spezialkulturen | Der starke Frost Ende April hat die Luzerner Obst- und Weinbauern hart getroffen. Es ist jetzt schon klar, dass einige Betriebe so stark betroffen sind, dass sie vor Liquiditätsengpässen stehen werden. Der Bund prüft aktuell diverse Massnahmen zur Milderung der auf einzelnen Betrieben entstandenen Notsituationen. Der Kanton Luzern nutzt diese und steht den betroffenen Betrieben mit Sofortmassnahmen zur Seite. Im Vordergrund stehen die Stundung von Investitionskrediten und die Gewährung von zinslosen Betriebshilfedarlehen durch die Landwirtschaftliche Kreditkasse des Kantons.
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| | Vorzeitige Akontozahlung | Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gibt den Kantonen die Möglichkeit, das Geld für die Akontozahlung ausnahmsweise schon per 2. Juni 2017 zu überweisen. Der Kanton Luzern macht von diesem Angebot Gebrauch und wird den Bäuerinnen und Bauern per 2. Juni 2017 die Akontozahlung überweisen. Diese frühere Zahlung wird getätigt, um insbesondere den vom Wintereinbruch und den Frostschäden betroffenen Betrieben rasch zu Liquidität zu verhelfen.
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| | Erfolgreiche georeferenzierte Erfassung | In der diesjährigen Datenerhebung wurden in 6 Gemeinden die Kulturen erstmals durch die Bewirtschaftenden georeferenziert erfasst. Dadurch war es ihnen möglich, die Kulturen selbstständig online einzuzeichnen. Neben dem Telefonsupport standen den Bewirtschaftenden die geschulten Landwirtschaftsbeauftragten und Fachpersonen vom BBZN zur Verfügung. Herzlichen Dank allen involvierten Personen für Ihren Einsatz! Die georeferenzierte Erfassung ist vom Bund vorgegeben und muss innerhalb der nächsten 3 Jahre für sämtliche Gemeinden eingeführt werden.
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| | Nachmeldung von Hauptkulturen | Die Betriebsdatenerhebung ist abgeschlossen. Auf agate.ch können jedoch Ackerkulturen bis am 31. August 2017 angepasst werden. Häufig sind bei Mais Anpassungen nötig, da er bis Anfang Mai nicht gesät oder die genaue Maisfläche noch nicht bekannt ist. Eine exakte Deklaration der Kulturen während der Datenerhebung war in diesen Fällen nicht möglich. Für die Beitragsberechnung und die Nährstoffbilanz sind jedoch präzise Angaben notwendig. Deshalb ist die korrekte Deklaration der Hauptkulturen wichtig.
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| | Mähen der Biodiversitätsförderflächen | Beachten Sie beim Mähen der extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen die spezifischen Bewirtschaftungsanforderungen. Generell dürfen auf Flächen mit Beiträgen für die Qualitätsstufe II, Vernetzung oder Naturschutz keine Mähaufbereiter eingesetzt werden. Bei extensiv und wenig intensiv genutzten Wiesen und Streueflächen mit Beiträgen für die Vernetzung müssen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche als Restfläche stehen gelassen werden. Bei Naturschutzflächen gelten besondere Bewirtschaftungsanforderungen.
Mehr: Bewirtschaftung in Vernetzungsprojekten | |
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| | Anforderungen an extensive Produktion im Ackerbau | Im Programm extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps, muss vollständig auf Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide verzichtet werden. Die angebaute Futterweizensorte muss zudem auf der Liste der für Futterweizen empfohlenen Sorten aufgeführt sein (Agroscope, swiss granum). Zur Datenerhebung muss Futterweizen mit dem Code 507 (gem. swiss granum) erfasst werden. Die Kulturen müssen in reifem Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden.
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| | Die nächsten Termine | Nachmeldung der Hauptkulturen bis 31. August 2017, per agate.ch Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren bis 31. August 2017, per agate.ch Datenerhebung Sömmerungsbetriebe 2. bis 31. August 2017, per agate.ch
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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