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Akontorechnung Staats- und Gemeindesteuern 2017 |
Es ist wieder soweit: 260'000 Akontorechnungen für die Staats- und Gemeindesteuern sind auf dem Weg zur Steuerkundschaft. Die häufigste Frage Anfang Juni ist jeweils: Wie erhalte ich eine angepasste Akontorechnung, wenn die Akontorechnung wesentlich von den aktuellen Verhältnissen abweicht? Eine allfällige Anpassung der Akontorechnung ist für die natürlichen Personen dem Steueramt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Die Kontaktdaten sind aus der Akontorechnung in der Absenderzone ersichtlich. Anpassungen der Faktoren von juristischen Personen (inkl. allfälliger kommunaler Aufteilung) sind der Dienststelle Steuern, Abteilung Juristische Personen, zu melden: faktorenjp.dst@lu.ch oder Telefon 041 228 56 40. Den Akontorechnungen für die natürlichen Personen liegt ein Merkblatt bei, aus dem alle wichtigen Informationen und der Hinweis zum noch nicht definitiven Steuerfuss 2017 ersichtlich sind.
> Merkblatt Informationen zur Akontorechnung 2017 | |