Mitteilung

9. Juni 2017

Regierungsrat informiert Parteispitzen über Finanzperspektiven

Die Kantonsratsparteien und der Regierungsrat haben sich heute ausserhalb der parlamentarischen Agenda über die anstehenden Schritte in der Finanzpolitik ausgetauscht. Im Zentrum standen die Eckwerte des Voranschlags 2017, der äusserst anspruchsvolle Budgetprozess 2018 und die mittelfristig nötigen Weichenstellungen.
 
Die finanzpolitische Auslegeordnung fand im Rahmen der Dulliker-Gespräche statt, des traditionellen Treffens des Regierungsrates mit den Präsidien der im Kantonsrat vertretenen Parteien und Fraktionen. Gegenstand waren die Orientierung des Dulliker-Gremiums über die kurzfristigen Massnahmen zur Erlangung eines rechtskonformen Voranschlags 2017 und der Ausblick auf die Budgetprozesse 2018 und 2019. Der Regierungsrat legte dar, wie der finanzpolitische Normalzustand in drei Phasen wieder hergestellt werden soll. Beschlüsse wurden nicht gefasst.
 
Phase 1: Kurzfristiger Leistungsverzicht von 39 Millionen Franken (Voranschlag 2017)
Nachdem die Luzerner Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 die Erhöhung des Steuerfusses abgelehnt haben, muss der Voranschlag 2017 kurzfristig um 64 Millionen Franken entlastet werden, um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Der Regierungsrat skizzierte heute Vormittag den aktuellen Planungsstand wie folgt:
 
Durch die zusätzliche Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank und die Erhöhung der Dividende der Luzerner Kantonalbank reduziert sich der Fehlbetrag von 64 Millionen auf 39 Millionen Franken.
Die Hälfte wird eingespart, indem wegen des budgetlosen Zustands seit Anfang Jahr Ausgaben und Investitionen nicht ausgelöst und Leistungen nicht erbracht werden.
Die andere Hälfte, rund 20 Millionen Franken, muss über einen Leistungsverzicht kurzfristig erbracht werden. Es sind nur Massnahmen möglich, die in der Kompetenz des Regierungsrates liegen; die Zeit für Gesetzesänderungen fehlt.
Wesentliche notfallmässige Leistungskürzungen sind möglich und nötig in den folgenden Bereichen: Sozialversicherungen (Reduktion Prämienverbilligung, unter Schonung der Bezüger von Ergänzungsleistungen und wirtschaftlicher Sozialhilfe), Asyl- und Flüchtlingswesen (Kürzung Globalbudget), Stipendienwesen (Beitragsreduktion), Gesundheitswesen (Reduktion der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen), polizeiliche Sicherheit (Reduktion Patrouillendichte/ präventive Präsenz/ Öffnungszeiten/ Supportleistungen), Kulturbeiträge (Umschichtung), Gymnasialbildung (Anpassung Gemeindebeiträge), Umwelt und Energie (Reduktion Förderbeiträge), Landwirtschaft und Wald (Projektverzicht) und Bibliothekswesen (Reduktion Medienerwerb).
 
Wie hoch die Sparanteile in den einzelnen Leistungsbereichen sind, ist Gegenstand des laufenden Budgetprozesses 2017. Im Sinne von Sofortmassnahmen hat der Regierungsrat zudem zahlreiche Projekte gestoppt, Sachaufwände eingefroren, den Stellenstopp verschärft und Leistungen ausgesetzt. Er wird über die Eckwerte des Voranschlags 2017 und das weitere Vorgehen noch vor den Sommerferien detaillierter informieren.
 
Der Regierungsrat wies auf die dringende Notwendigkeit hin, dass der Kantonsrat im September einen Voranschlag für das laufende Jahr beschliesst. Die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Rechtsunsicherheit und die Reputationsschäden, welche Luzern bei andauernd budgetlosem Zustand zu tragen hätte, wären politisch nicht zu verantworten.
 
Phase 2: Voranschlag 2018
Äusserst anspruchsvoll wird das Voranschlagsjahr 2018. In diesem Jahr fehlen erneut die aus der Steuerfusserhöhung eingeplanten Mittel. Entlastungen, die Gesetzesänderungen erfordern, wirken nicht rechtzeitig. Das schränkt den Handlungsspielraum erheblich ein. Zudem werden mit der laufenden Organisationsentwicklung 2017 bereits umfangreiche Effizienzsteigerungen in der Verwaltung realisiert. Hier lassen sich kurzfristig keine zusätzlichen Effekte erzielen.
 
Um die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten, ist der Haushalt 2018 nach heutigem Planungsstand um 62 Millionen Franken zu entlasten. Nach den jüngsten Volksentscheiden gegen die Erhöhung der Steuern bleiben nur Massnahmen im Bereich Verschuldung und der Abbau von Leistungen. Im Bereich Schulden könnten in der kommenden Junisession, bei der Beratung der Schuldenbremse, noch per 2018 wirksame Anpassungen beantragt werden. Im Bereich Leistungen erwägt der Regierungsrat die folgenden Massnahmen:
Abbau Prämienverbilligung,
Personalabbau,
Reduktion von Polizeileistungen und Strafverfolgung,
Streichung von Förderprogrammen,
Reduktion Kulturförderung,
Straffung Bildungsangebote,
Stipendienkürzungen,
Anpassung Gesundheitsversorgung.
 
Phase 3: Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022
Fällt die Entlastung im Budgetjahr 2018 nachhaltig aus, reduziert sich entsprechend der Handlungsbedarf für die Folgejahre. Gemäss heutigem Planungsstand beträgt er ab 2019 je 90 Millionen Franken. Um dieses Volumen zu erreichen, sind in jedem Fall Gesetzesänderungen nötig, teils sind sie komplexer Natur: Auf der Traktandenliste stehen die Kostenteiler beim Wasserbau und den Ergänzungsleistungen, die Aufgaben- und Finanzreform 2018, die Überprüfung des kantonalen Finanzausgleichs und die Revision des kantonalen Steuergesetzes einschliesslich der kantonalen Anschlussgesetzgebung an die Steuervorlage 2017 des Bundes.
 
Ob die Vorgaben für 2019 im regulären Budgetprozess realisierbar sind oder ob ein Sparpaket nötig ist, entscheidet der Regierungsrat nach der Sommerpause 2017, wenn sich die mittelfristigen finanziellen Risiken und Chancen zahlenmässig konkreter schätzen lassen. Für die notwendige Auslegeordnung und die Planung der Haushaltsjahre ab 2019 ist der Einbezug des Dulliker-Gremiums und, themenbezogen, weiterer politischer Kräfte vorgesehen. Entsprechende Anregungen haben auch verschiedene Parteien bereits formuliert. Ein wichtiger Input für diese Phase wird die Analyse des Abstimmungsresultates vom 21. Mai 2017 sein, welche der Regierungsrat in Auftrag gegeben hat.
 
Erste Weichenstellungen Mitte Juni
Die nächsten finanzpolitischen Weichenstellungen stehen in wenigen Tagen im Kantonsrat an. Er berät in der Junisession 2017 die finanzpolitische Steuerung (B 64), Massnahmen zur Verringerung der Wahrscheinlichkeit des budgetlosen Zustands (B 78) und das Finanzleitbild (B 79); im September den Voranschlag 2017; und im Dezember den Aufgaben- und Finanzplan 2018-2021.

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