Mitteilung

14. Juni 2017

«Ambulant vor stationär»: So setzt der Kanton Luzern die Massnahme um

Der Kanton Luzern will Gesundheitskosten eindämmen, indem unnötige stationäre Spitalbehandlungen vermieden werden. Per 1. Juli 2017 wird deshalb eine Liste mit Behandlungen eingeführt, die grundsätzlich ambulant durchgeführt werden sollen. An der heutigen Medienkonferenz orientierten die Verantwortlichen über die Umsetzung der Massnahme.
 
Seit dem 13. Januar 2017 ist bekannt, dass der Kanton Luzern ab dem 1. Juli 2017 eine Liste mit Behandlungen einführen wird, die grundsätzlich nur noch ambulant durchgeführt werden sollen. Dabei überprüft der Kanton künftig, ob bestimmte ambulante Behandlungen und Untersuchungen, welche sich auf der Liste befinden, auch tatsächlich ambulant durchgeführt werden. Liegt für eine stationäre Behandlung keine medizinische Begründung vor, sieht der Kanton von einer Kostenbeteiligung ab. So auch bei Spitaleintritten, die bereits am Vortag einer Behandlung erfolgen.
 
Volkswirtschaftlich klug
Obwohl es medizinische Leistungen gibt, die ambulant und stationär in gleicher Qualität und Sicherheit erbracht werden können, werden diese zum Teil stationär durchgeführt – auch wenn sie im Schnitt 2,3 Mal teurer sind als ambulante Eingriffe. «Für Spitäler gibt es finanzielle Anreize, Behandlungen stationär durchzuführen. Mit unserer Massnahme werden nicht nur solche Fehlanreize korrigiert, sondern vor allem auch Gesundheitskosten gesenkt und der Steuerzahler entlastet. Das ist volkswirtschaftlich klug», sagte Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf.
 
Zudem betonte der Luzerner Gesundheitsdirektor, dass mit der Massnahme keine Kostenverlagerung auf die Grundversicherung stattfinde: «Stationär kostet eine Behandlung 2,3 Mal mehr. Für den Versicherer ist es also gleich teuer, wenn er 100 Prozent der ambulanten Kosten oder 45 Prozent der stationären Kosten tragen muss.»
 
Medizinische und rechtliche Bedenken unbegründet
Wie die Umsetzung der Massnahme per 1. Juli 2017 erfolgen soll, erklärte Dr. med. Christos Pouskoulas, Leiter der Gesundheitsversorgung: Der Kanton Luzern fängt alle Fälle vor der eigentlichen Behandlung, bei Erhalt der Rechnung und mittels nachgelagerten Kontrollen ab. Dabei findet eine vorgängige Kostengutsprache und automatische Rechnungskontrolle sowie ein jährliches Leistungscontrolling statt. Die Instrumente dazu bestehen schon heute. Ob ein Eingriff ambulant durchgeführt wird oder nicht, entscheidet aber nach wie vor der behandelnde Arzt. Auch das ist nicht neu. Dieser Entscheid wird künftig jedoch kontrolliert und hinterfragt.
 
Die von der Ärzteschaft vielfach kritisierte Gaumenmandel-Entfernung bleibt zwar auf der Liste, sie wird jedoch nicht per 1. Juli umgesetzt: «Der Eingriff wird einer vertieften Prüfung unterzogen. Bereits heute wird dieser jedoch in einzelnen Kanton der Westschweiz sehr häufig ambulant vorgenommen», so Pouskoulas.
 
Das juristische Vorgehen des Kantons wurde bereits durch den Bundesrat als rechtmässig erklärt. Der Kanton darf im Rahmen der Prüfung seiner Leistungspflicht die Wirtschaftlichkeit der stationären Spitalbehandlung im Einzelfall prüfen.
 
Anfangs viel Kritik
Dr. med. Aldo Kramis, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, akzeptiert das Vorhaben des Kantons und nahm Stellung zu den bisher geäusserten Bedenken seitens der Ärztegesellschaft: «Die fachlichen Inputs hat man nun sehr ernst genommen. Es gibt ein Begleit-Board zur Beurteilung des Ablaufes, kritischer Zwischenfälle, fachlicher Fragestellungen und Abschätzung der möglichen Auswirkungen.»
 
Regierungsrat Graf betonte, dass der Kanton mit gutem Beispiel voran gehen und etwas gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen unternehmen will: «Die Schweiz ist bei ambulanten Behandlungen Schlusslicht. Der Kanton Luzern macht in diesem Bereich vorwärts und packt da an, wo es niemandem weh tut. Es handelt sich um eine angemessene und sinnvolle Massnahme. Wenn wir jetzt nichts tun, kommt es für unser Gesundheitswesen finanziell faustdick.»
 
Gemäss Regierungsrat Graf wäre ein Alleingang jedoch falsch. Vielmehr sei der Kanton an einer nationalen Liste interessiert und nicht an 26 verschiedenen Lösungen. Man stehe deshalb in Kontakt mit den Kantonen, der Ärzteschaft und dem Bundesamt für Gesundheit.
 
Anhang
- Webseite «ambulant vor stationär» (inkl.  Liste)
- Dossier Gesundheitskosten
- Redetext Regierungsrat Guido Graf
- Redetext Dr.  med.  Christos Pouskoulas
- Redetext Dr.  med.  Aldo Kramis
- Redetext Alexander Duss

Kontakt

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement
Tel. 041 228 60 81 (erreichbar am 14. Juni 2017 von 13.30 bis 14.30 Uhr)
guido.graf@lu.ch
 
Dr. med. Christos Pouskoulas
Leiter Gesundheitsversorgung
Dienststelle Gesundheit und Sport
Tel. 041 228 59 74
christos.pouskoulas@lu.ch