Mitteilung

27. Juni 2017

Regierungsrat legt teilrevidiertes Gymnasialbildungsgesetz vor

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung vor. Darin wird die Kompetenzverteilung zwischen der Bildungsverwaltung, den Schulkommissionen und den Schulleitungen partiell neu geregelt.
 
Die Zusammenarbeit zwischen Gymnasien, Schulkommissionen und der Dienststelle Gymnasialbildung hat sich infolge verschiedener Entwicklungen in Gesellschaft und Schule verändert. Die Teilrevision des Gymnasialbildungsgesetzes, welche der Regierungsrat dem Kantonsrat mit der Botschaft B 88 vorlegt, trägt diesen Veränderungen Rechnung. So sollen die Schulleitungen künftig insbesondere in Personalangelegenheiten mehr Kompetenzen erhalten und die Schulkommissionenverstärkt strategische Aufgaben wahrnehmen. Mit dem angepassten Gesetz werden Kompetenzen und Verantwortung jeweils beim gleichen Funktionsträger gebündelt. Konkret sind in der Teilrevision folgende Anpassungen vorgesehen:
 
Die Schulkommissionen gewährleisten die regionale Verankerung der Kantonsschulen und stehen dem Bildungs- und Kulturdepartement beratend zur Seite. Neu sollen ihre bisherigen Kompetenzen im Bereich von Personalentscheidungen wegfallen und zugunsten von Controlling-Aufgaben, etwa in der Schulentwicklung und der Qualitätssicherung, verschoben werden.
Neu sollen die Schulleitungen selbst Lehrpersonen einstellen können. Bislang wurden diese auf Antrag der Schulkommission der jeweiligen Kantonsschule gewählt. Die Schulkommission soll fortan im Auswahlprozess mitwirken, die Wahl soll jedoch nicht mehr auf deren Antrag erfolgen.
Zusatzkompetenzen sollen Rektorinnen und Rektoren bei der Wahl der Prorektorinnen und Prorektoren erhalten. Sie sollen diese Wahl neu verantworten, wobei die Schulkommission, einer Vertretung der Lehrerschaft und die Dienststelle Gymnasialbildung bei der Wahl mitwirken müssen.
Die Maturitätsschule für Erwachsene (MSE), die als Abteilung der Kantonsschule Reussbühl Luzern geführt wird, ist neu ausdrücklich im Gesetz verankert. Der Lehrgang an der MSE richtet sich an erwachsene Personen, die auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erlangen wollen.
 
Die Anpassungen wurden in einer Vernehmlassung von den betroffenen Interessensgruppen geprüft und weitestgehend gutgeheissen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen verursachen keine zusätzlichen Kosten.

Kontakt

Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel. 041 228 52 03
reto.wyss@lu.ch