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Überführung altrechtlicher Gestaltungspläne ins neue Recht |
Gastbeitrag vom Rechtsdienst BUWDÄndert das übergeordnete Recht, sind geltende Sondernutzungsplanung auf ihre Kompatibilität mit dem neuen Recht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies fordern sowohl die Rechtsordnung als auch die Rechtsprechung. Bis 2023 haben die Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen an das Anfang 2014 in Kraft gesetzte, totalrevidierte kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Der Rechtsdienst BUWD hat zusammen mit der Dienststelle Raum und Wirtschaft fünf mögliche Umsetzungsvarianten für den Umgang mit altrechtlichen Gestaltungsplänen entwickelt.
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