Mitteilung

10. Juli 2017

Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk»: Regierungsrat beantragt teilweise Ungültigkeit

Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangt mehr Mitsprache für die Stimmberechtigten und den Kantonsrat bei Änderungen von Lehrplänen, Fächern und Wochenstundentafeln. Nach eingehender Prüfung kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Initiative teilweise ungültig ist. Für den gültigen Teil beantragt er dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen.
 
Am 24. Juni 2016 wurde die Gesetzesinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» eingereicht. Das Initiativkomitee verlangt mehrere Änderungen des Gesetzes über die Volksschulbildung: Grundlegende Lehrplanänderungen sollen vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden. Zudem soll der Kantonsrat bei interkantonalen Vereinbarungen, Fächern und Wochenstundentafeln mehr Mitspracherecht erhalten und die Entscheide sollen dem fakultativen Referendum unterliegen.
 
Initiative teilweise ungültig
Nach eingehender Überprüfung der Initiative kommt der Regierungsrat zum Schluss, dass die Initiative teilweise ungültig ist. Betroffen sind folgende Punkte:
 
Die Initiative verlangt, dass vom Regierungsrat beschlossene Lehrplanänderungen direkt dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Diese Forderung verstösst jedoch gegen die Kantonsverfassung und damit gegen übergeordnetes Recht. Die Kantonsverfassung lässt nur Referenden gegen Beschlüsse des Kantonsrates zu.
Weiter verlangt die Initiative, dass interkantonale Vereinbarungen vom Kantonsrat genehmigt werden und dem fakultativen Referendum unterliegen. Der in der Gesetzesinitiative formulierte Vorschlag widerspricht jedoch der Kompetenzregelung bei interkantonalen Verträgen in der Kantonsverfassung. Für eine Änderung wäre eine Verfassungsinitiative nötig.
 
Forderungen teilweise bereits erfüllt
Mit der Kantonsverfassung vereinbar ist hingegen die Forderung, wonach Fächer, Wochenstundentafeln, Struktur- und Modelländerungen im Schulsystem vom Kantonsrat zu genehmigen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Zur Hälfte sind die Forderungen jedoch bereits erfüllt: Strukturen und Modelle sind im Volksschulbildungsgesetz geregelt, weshalb diese Bestimmungen schon heute dem ordentlichen Gesetzgebungsprozess und damit dem fakultativen Referendum unterliegen.
 
Für Änderungen der Wochenstundentafeln ist der Regierungsrat zuständig. Grössere Änderungen bei den Fächern und Wochenstundentafeln mussten in den letzten Jahren in der Regel aufgrund von Strukturanpassungen vorgenommen werden. Diesen ging jeweils ein längerer politischer Prozess auf kantonaler (Einführung Niveaus an der Sekundarschule, Einführung Basisstufe) oder interkantonaler Ebene (Einführung Lehrplan 21) voraus. Zudem wird die Wochenstundentafel jeweils in eine breite Vernehmlassung bei den politischen Parteien, Verbänden und Schulbehörden gegeben. Eine abschliessende Genehmigung der Wochenstundentafel durch den Kantonsrat mit der Möglichkeit des fakultativen Referendums bedingt einen weiteren zeitintensiven Prozess, den der Regierungsrat zugunsten der Planungssicherheit nicht unterstützt.
 
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Initiative teilweise für ungültig zu erklären und abzulehnen, soweit sie gültig ist.
 
Anhang
- Präsentation zur Medienkonferenz
- Zusammenfassung mit den wichtigsten Argumenten
- Bild: Bildungsdirektor Reto Wyss präsentiert die Argumente des Regierungsrates
- Botschaft B 89 zur Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk»

Kontakt

Reto Wyss
Regierungsrat Bildungs- und Kulturdepartement
Tel. 041 228 52 01