| | | | | lawa-Newsletter JagdJuli 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Mit diesem Newsletter informiert die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) über Aktualitäten in den Themenbereichen Jagd und Wild. Während der Totalrevision der Luzerner Jagdgesetzgebung erscheint der Newsletter Jagd vierteljährlich.
| |
|
| | Hege-Einsatz Jagdlehrgang | Wildlebensräume können nur funktionsfähig sein, wenn sie vernetzt sind. Am 21. Juni 2017 haben im Gebiet Malters-Schwarzenberg 45 Jagdlehrgängerinnen und –lehrgänger, die Bewirtschafter, einige Jagdpächter und Mitarbeiter der Dienststelle lawa in einer Grossaktion Hunderte Meter eingewachsene Zäunungen und Stacheldraht entfernt. Der Wildlebensraum konnte stark aufgewertet und für die einzelnen Tiere Risiken reduziert werden.
Mehr: Bericht zum Hege-Einsatz 2017 | |
|
| | Aus- und Weiterbildungstag | 350 Obleute, Jagdleiter/innen und Jagdaufseher/innen fanden am 24. Juni 2017 sektionsweise den Weg zum Campus Sursee. Mitarbeiter der Dienststelle lawa sprachen über die Rechte und Pflichten der Organe der Jagdgesellschaften sowie über die Themen Wildbrethygiene, Luchsmonitoring, Sicherheit im Jagdbetrieb und Jagdbetriebsvorschriften 2017/18. Es fand ein angeregter Austausch statt.
Mehr: Bericht zum Aus- und Weiterbildungstag Mehr: Zusammenfassung der Präsentation Mehr: Jagdbetriebsvorschriften 2017/18 | |
|
| | Revision Luzerner Jagdgesetz – Stand der Dinge | Am 4. Juli 2017 hat der Regierungsrat die Botschaft zur Totalrevision des Jagdgesetzes verabschiedet. Für Mitte August ist eine Presseorientierung durch das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD geplant. Ende August können die Beratungen in der RUEK (Kommission für Raumplanung, Umwelt und Energie) starten und gemäss Planung sollten gegen Ende Jahr die Lesungen im Kantonsrat stattfinden. Der Revisionsprozess ist also auf Kurs und als Termin für das Inkrafttreten wird weiterhin der 1. April 2018 angepeilt.
| |
|
| | Schweinepest: Tote Tiere untersuchen lassen | Am 28. Juni 2017 wurde in der Tschechei die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein nachgewiesen. Der Befund ist besorgniserregend, da er zeigt, dass die Krankheitsfront grosse Sprünge nach Westen nehmen kann. Die Konsequenz daraus: Jedes tot aufgefundene Wildschwein sollte gemeldet und einem Amtstierarzt oder dem FIWI zur Untersuchung gebracht/geschickt werden. Bei der Manipulation und Einsendung toter Wildschweine ist grosse Vorsicht geboten, da das Virus sehr widerstandsfähig ist. Vorsicht bei Jagdreisen in ASP-Gebiete.
| |
|
| | Jagdbetriebsvorschriften 2017/18 | Mit Einbezug von Vertretungen der Jagd, der Land- und Forstwirtschaft und den Schutzorganisationen wurden die Jagdvorschriften 2017/18 diskutiert und auf die aktuelle Wald-Wild-Lebensraum-Situation abgestimmt. Sie wurden am 24. Juni 2017 im Kantonsblatt publiziert. Ändern wird sich, dass auch Basthirsche von Jagdbeginn an bejagt werden dürfen und dass aneinandergrenzende Jagdreviere das ausgeglichene Geschlechterverhältnis gemeinsam erreichen können.
Mehr: Jagdbetriebsvorschriften 2017/2018 | |
|
KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
| |
|
|
|
|