Newsletter Steuern Luzern
14 / 2017 Steuer+Praxis

28.6.2017

Praxisänderungen Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern

Das Bundesgericht hat mit drei Entscheiden Praxisänderungen im Bereich der kantonalen Sondersteuern bewirkt:
Verbot der Nachbesteuerung des aufgeschobenen Grundstückgewinns bei einer zeitnahen Aufgabe der Selbstnutzung der Ersatzliegenschaft
Voraussetzungen der Nachbesteuerung des unbesteuert gebliebenen Grundstückgewinns bei einer Übertragung des Grundstücks auf eine juristische Person zu einem offensichtlich unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis
Einschränkung des Handänderungssteuer-Nachbesteuerungsvorbehalts bei steuerneutralen Umstrukturierungen

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