Mitteilung

16. August 2017

Kantonales Jagdgesetz berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen

Das Kantonale Jagdgesetz soll an die veränderten Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Herausforderungen angepasst werden. Dazu zählen die zunehmende Verbreitung von Rot- und Schwarzwild sowie das vermehrte Vorkommen von geschützten Arten wie Luchs, Wolf und Biber. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Totalrevision.
 
Mit der Botschaft B 95 legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Totalrevision des Kantonalen Jagdgesetzes vor. Das über 25-jährige Gesetz ist fast gänzlich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet und muss deshalb an die veränderten Artenvorkommen und Wildbestände sowie das seither geänderte Bundesrecht angepasst werden. Ziel der Revision ist mit Blick auf diese Entwicklungen ein spezifischerer Umgang mit den verschiedenen Arten.
 
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will der Regierungsrat die Luzerner Tradition einer freiheitlichen Jagdgesetzgebung und ihre Effektivität bewahren. Die Jägerinnen und Jäger sollen auf ihrem Territorium weiterhin verantwortlich und autonom bleiben, müssen sich aber – für das Management jener Arten, die dies erfordern – von der Bestandeserhebung bis zur Abschusserfüllung am koordinierten Vorgehen beteiligen. Darum soll auch die seit Jahrzehnten bewährte Mitverantwortung der Gemeinden bei Wildschadenverhütung und
-vergütung weitergeführt werden. Die Vertreter der Gemeinden kennen die lokalen Akteure und können als Mittler niederschwellig dezentrale und effiziente Lösungsfindungen ermöglichen.
 
Insgesamt positive Vernehmlassung
Im Rahmen der Vernehmlassung wurde der Gesetzesentwurf gut aufgenommen und insgesamt positiv gewürdigt. Auf Ablehnung stiess der vorgeschlagene Wechsel bei der Verteilung der Jagdpachtzinserträge zwischen Kanton und Gemeinden. Neu sollen zwei Drittel der Jagdpachterträge an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinden gehen. Das entspricht einer Umkehr des bisherigen Verteilschlüssels. Die Mindereinnahmen für alle Gemeinden betragen insgesamt rund 250’000 Franken. Der Regierungsrat hält am vorgeschlagenen Wechsel fest, weil sich die Aufgaben und die Koordinationsleistungen des Kantons im Zusammenhang mit den Wildtieren durch die geplanten Gesetzesanpassungen kantonal und interkantonal vervielfachen werden. Dies betrifft weniger die gängigen, jagdbaren Arten, sondern immer stärker den professionellen und tierschutzgerechten Umgang mit geschützten Arten wie Luchs, Wolf oder Biber.
 
Der Luzerner Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Oktobersession 2017 in erster Lesung beraten. Das revidierte Kantonale Jagdgesetz soll per 1. April 2018 in Kraft treten.
 
Anhang
- Botschaft B 95
- Bild: Jagdbläser
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Perspektiven für die Regionen

  • Kontakt

    Walter Bühler
    Rechtsdienst
    Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
    Telefon 041 228 61 43
    walter.buehler@lu.ch
     
    Peter Ulmann
    Abteilung Natur, Jagd und Fischerei
    Dienststelle Landwirtschaft und Wald
    Telefon 041 925 20 85
    peter.ulmann@lu.ch