Mitteilung

9. August 2017

Definitive Prämienverbilligung erst bei Budgetklarheit

Nachdem die Steuerhöhung am 21. Mai 2017 abgelehnt wurde, entscheidet der Kantonsrat nun in der Septembersession über das Budget 2017. Kommt das Budget rechtskräftig zustande, so legt der Regierungsrat anschliessend die Berechnungsgrundlagen für den definitiven Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) fest.
 
Anfang Februar 2017 passte der Regierungsrat die Prämienverbilligungsverordnung an, um die provisorische Auszahlung der Prämienverbilligung ohne rechtsgültiges Budget für die Monate Januar bis September 2017 zu ermöglichen. Seit der Ablehnung der Steuererhöhung vom 21. Mai 2017 ist klar, dass der Kantonsrat im September erneut über das Budget bestimmen muss. Erst wenn darüber Klarheit herrscht, kann der Regierungsrat die Verordnung definitiv beschliessen und der ordentliche IPV-Anspruch 2017 abschliessend berechnet werden. Dies wird frühestens Ende September der Fall sein.
 
Auswirkungen auf die Betroffenen
Da die Krankenversicherer ihre Prämienrechnungen für den Oktober bereits im August und für den November schon im September erstellen müssen, werden die Prämienrechnungen der Krankenkassen ab dem Prämienmonat Oktober ohne Abzug der IPV zugestellt. Dies hat zur Folge, dass die volle Prämie bezahlt werden muss. Ausgenommen davon sind einzig Bezügerinnen und Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen der AHV und IV.
 
Weiteres Vorgehen
Frühestens im Herbst, nachdem der Kantonsrat das Budget 2017 und die Regierung die Verordnung verabschiedet hat, kann die Ausgleichkasse aufgrund der beschlossenen Vorgaben die definitive Berechnung vornehmen und die Betroffenen informieren. Erst danach können die Krankenversicherer die auf den neuen IPV-Jahresanspruch angepassten Korrekturrechnungen mit definitiver Berücksichtigung des IPV-Anspruchs für das Jahr 2017 versenden. Es ist möglich, dass betroffene Haushalte und Personen keine weiteren Beträge mehr erhalten oder gutgeschriebene Beiträge ganz oder teilweise zusätzlich in Rechnung gestellt bekommen. Aber auch das Gegenteil ist möglich, nämlich dass einzelne Haushalte weitere IPV-Beiträge zugesprochen bekommen. Über die Höhe dieser Korrekturbeträge kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gesagt werden.
 
Personen, die wegen der höheren Prämienrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen auf keinen Fall einfach zuwarten. Ihnen wird empfohlen, sich rechtzeitig mit ihrer Krankenkasse oder mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen und gemeinsam nach Möglichkeiten für eine verträgliche Lösung zu suchen.

Weitere Informationen: Faktenblatt häufige Fragen und Antworten

Kontakt

Daniel Wicki
Fachbereichsleiter Soziales und Arbeit
Tel. 041 228 60 80
 
Jim Wolanin
Sozialvorsteher Neuenkirch, Vertreter des Verbandes Luzerner Gemeinden
Tel. 41 79 524 29 56