Medienmitteilung

19. Januar 2016

Volksschulbildungsgesetz: EBKK unterstützt Teilrevision unter Vorbehalt

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur unterstützt einstimmig die Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung – unter Vorbehalt ihrer Änderungsanträge: Gemeinden sollen weder dazu verpflichtet werden, ein Angebot der frühen Sprachförderung neu aufzubauen noch die Schulsozialarbeit gesetzlich obligatorisch zu verankern. Auch der vollumfänglichen Kompetenzverschiebung von der Bildungskommission hin zum Gemeinderat steht die Kommission skeptisch gegenüber.
 
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) die Botschaft B 17 «Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung» behandelt. Die Kommission hat sich einstimmig für die Teilrevision ausgesprochen, jedoch unter Bedingung folgender Änderungsanträge:
 
Führungsstruktur/Bildungskommission: Die EBKK teilt die Einschätzung, dass sich die Schulleitungen in den letzten Jahren erfolgreich etabliert haben und deshalb die Aufgabenteilung zwischen Gemeinderat, Schulpflege (die neu zur Bildungskommission wird) und Schulleitung so optimiert wird, dass der Schulleitung alle operativen Aufgaben zukommen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass eine vollumfängliche Kompetenzverschiebung von der Bildungskommission hin zu den Gemeinderäten nicht sinnvoll ist. Sie beantragt daher, dass die Bildungskommissionen mit Entscheidungskompetenz auch weiterhin die Leistungsaufträge für das kommunale Volksschulangebot zuhanden des Gemeinderates festlegen.
Frühe Sprachförderung fremdsprachiger Kinder: Die Kommission sieht zwar den Bedarf nach Sprachförderung und möchte dies im Gesetz auch aufgeführt haben. Sie ist jedoch mit grosser Mehrheit der Ansicht, dass die Gemeinden nicht zwingend ein Angebot neu aufbauen müssen. Die frühe Sprachförderung soll deshalb bei Bedarf im Rahmen des bereits vorhandenen vorschulischen Angebots in den Gemeinden eingesetzt werden, beispielsweise im freiwilligen Kindergartenjahr oder in der Spielgruppe. Ferner soll die Sprachförderung nicht ausschliesslich für fremdsprachige Kinder zugänglich sein, sondern allen Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen offen stehen. Eine Kommissionsminderheit stört sich zudem daran, dass Eltern bei einer verpflichtenden Teilnahme des Kindes an einem Sprachförderungsangebot von der Gemeinde in die finanzielle Pflicht genommen werden können.
Schulsozialarbeit: Die Gesetzesrevision sieht vor, die Schulsozialarbeit neu bei den schulischen Diensten zu integrieren. Die EBKK ist einstimmig der Ansicht, dass die Schulsozialarbeit vor allem bei grösseren Gemeinden ein ganz wichtiges Angebot darstellt und dort bei der Lösung von Problemen nicht mehr wegzudenken ist. Eine Mehrheit sieht jedoch die Schulsozialarbeit bei kleineren Gemeinden als nicht zwingendes Angebot. Die EBKK steht daher mehrheitlich kritisch gegenüber der Absicht des Regierungsrates, die Schulsozialarbeit für Primar- und Sekundarstufe gesetzlich obligatorisch zu verankern. Dieser Entscheid soll den Gemeinden überlassen werden.
 
Einstimmig begrüsst wird die Forderung, das Eintrittsalter ins obligatorische Kindergartenjahr um drei Monate heraufzusetzen. Auch das Unterrichtsverbot für Lehr- und Fachpersonen sowie die Aufhebung des Niveau D auf Sekundarstufe sind in der EBKK unbestritten.
 
Die erste Beratung der Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Volksschulbildung wird im Kantonsrat voraussichtlich an der Januarsession stattfinden.

Kontakt

Helene Meyer-Jenni
Kantonsrätin, Präsidentin EBKK
P 041 340 95 50, M 076 589 95 50, G 041 970 06 50
info@helenemeyerjenni.ch