Medienmitteilung

21. Januar 2016

Auf Sempachersee wird Zone für Kitesurfen freigegeben

Ab Mitte Februar ist das Kitesurfen auch auf dem südlichen Teil des Sempachersees mit Einschränkungen erlaubt. Dies hat der Regierungsrat im Rahmen einer Änderung der Schifffahrtsverordnung beschlossen. Zudem kann der Sport weiterhin auf den Luzerner Teilen des Vierwaldstätter- und neu auch des Zugersees ausgeübt werden.
 
Vor zwei Jahren hat der Bundesrat beschlossen, das seit 2001 in der Schweiz bestehende allgemeine Kitesurfverbot auf den schweizerischen Gewässern per 15. Februar 2016 aufzuheben. Da die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese aber auch unter dem neuen Recht ein Verbot oder Einschränkungen für das Kitesurfen vorsehen. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung zur Änderung der kantonalen Verordnung über die Schifffahrt hat der Regierungsrat entschieden, die folgenden Bereiche für das Kitesurfen freizugeben:
 
Luzernischer Teil des Vierwaldstättersees ausserhalb der Seebuchten von Luzern und Horw (wie bisher)
Südlicher Teil des Sempachersees mit Einschränkungen (neu)
Luzerner Teil des Zugersees mit Ausnahme der inneren Uferzone (neu)
 
Regierungsrat für Mittelweg
Zum Kitesurfen auf dem Sempachersee gingen in der Vernehmlassung kontroverse Meinungsäusserungen der politischen Parteien und Verbände ein. Die Anstössergemeinden befürworten die Zulassung des Kitesurfens, allerdings sprachen sich einige auch für verschiedene Einschränkungen aus. Der Regierungsrat hat sich für einen Mittelweg zwischen Totalverbot und unregulierter Freigabe entschieden. Damit sollen einerseits die Schutzziele für den relativ kleinen See berücksichtigt werden: Erhaltung der See- und Uferlandschaft als Lebensraum, Sicherung des Gebiets durch schonende Nutzung sowie Bewahrung empfindlicher Tier- und Pflanzenarten vor Störungen. Andererseits soll die Ausübung des Sports möglich sein.
 
Im Unterschied zu anderen Wassersportarten benötigt das Kitesurfen viel Raum für die Bereitstellung des Geräts, beim Starten und Landen sowie für das Befahren auf dem See. Bei entsprechenden Windaufkommen werden hohe Geschwindigkeiten erreicht. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement hat deshalb das Strassenverkehrsamt beauftragt, die neue Regelung des Kitesurfens auf dem Sempachersee zusammen mit den Fachstellen und Fachverbänden nach zwei Jahren zu überprüfen und allenfalls Anpassungen vorzuschlagen.
 
Zone im südlichen Teil des Sempachersees
Gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis wird der südliche Teil des Sempachersees zwischen der Linie Nottwil - Eich in Richtung Sempach für das Kitesurfen freigegeben. Das erlaubte Gebiet nimmt die bestehende Wasserskizone bei Nottwil und die Uferabstände von 300 Metern analog den bestehenden Schutzzonen als Begrenzungen auf. Die Uferzone darf lediglich auf dem kürzesten Weg zum Starten und Landen an geeigneten Plätzen befahren werden. Hinzu kommen die weiteren Verkehrsvorschriften des Bundesrechts, insbesondere die Abstandsvorschrift zu Schilfbeständen und anderen Wasserpflanzen, welche alle Seenutzer zu beachten haben. Damit wird ein wesentlicher Teil des Sees freigegeben und mit der Uferzone kann den Befürchtungen bezüglich Naturschutz und der Verkehrssicherheit der Seenutzer Rechnung getragen werden. Start- und Landeplätze kann der Kanton indes aus rechtlichen Gründen nicht bereitstellen. Sie sind nach Bedarf von den Sportverbänden mit den Standortgemeinden und allenfalls weiteren Grundeigentümerinnen auszuhandeln.
 
Verbot auf Hallwilersee bleibt bestehen
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hatte bereits am 18. August 2015 für den Hallwilersee ein Kitesurf-Verbot erlassen. Der Kanton Luzern übernimmt das Verbot auch für seinen Teil des Sees. Für den Luzerner Teil des Zugersees übernimmt der Kanton Luzern die Regelung der beiden Kantone Zug und Schwyz, welche das Kitesurfen mit Ausnahme der inneren Uferzone erlaubt.
 
Anhang
Zonenkarte Sempachersee
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton

  • Kontakt

    Regierungsrat Paul Winiker
    Vorsteher Justiz- und Sicherheitsdepartement
    Tel. 041 228 59 18 (erreichbar am 21.01.2016 von 11.00-11.45 Uhr)
    paul.winiker@lu.ch