Medienmitteilung

2. Februar 2016

Pflege- und Spitalkosten: ähnlicher Anstieg bei Kanton und Gemeinden

Die Neuerungen bei der Pflege- und Spitalfinanzierung haben einen erheblichen Kostenanstieg für Kanton und Gemeinden zur Folge. Bis Ende 2014 waren diese systemwechselbedingten Mehrkosten für die Gemeinden mit 46,5 und den Kanton mit 47,8 Millionen Franken etwa gleich gross. Im Gegensatz zu den Gemeinden muss der Kanton bis ins Jahr 2017 aber mit einem weiteren Anstieg von rund 30 Millionen Franken rechnen.
 
Die neue Pflegefinanzierung ist seit 2011, die neue Spitalfinanzierung seit 2012 in Kraft – als Folge von Revisionen im Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gemäss Finanzreform 08 sind die Gemeinden für die Pflegefinanzierung und ist der Kanton für die Spitalfinanzierung zuständig. Die Finanzreform 08 hatte eine insgesamt ausgewogene Aufgabenteilung zwischen den beiden Staatsebenen zum Ziel.
 
Um die Zielerreichung speziell im Bereich der Pflege- und Spitalfinanzierung zu überprüfen, führt eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements, des Finanzdepartements und des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG), jährlich eine Evaluation der Kostenentwicklung durch. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat den Rechenschaftsbericht über die Evaluation 2014 vor.
 
Kostenanstieg bis 2014 ähnlich hoch
Mit den Zahlen aus dem Jahr 2014 ist bei der Pflegefinanzierung nun die Kostenentwicklung über einen Zeitraum von vier Jahren bekannt. Seit der Einführung sind für die Gemeinden Mehrkosten in der Höhe von 59,7 Millionen Franken entstanden. Davon sind 46,5 Millionen Franken rein auf den Systemwechsel zurückzuführen. Zudem wirken sich die höhere Nachfrage nach Pflegeleistungen und die Preisentwicklung auf die Kosten aus: Total sind die (von den Gemeinden zu tragenden) Restkosten zwischen 2011 und 2014 von 95,1 auf 108,3 Millionen Franken gestiegen. Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen die Gemeinden weiterhin mit steigenden Restkosten für die Pflegefinanzierung rechnen.
 
Im Bereich der Spitalfinanzierung werden die Kosten der stationären Spitalbehandlungen aller Kliniken seit 2012 zwischen dem Kanton und den Krankenversicherungen nach einem fixen Kostenteiler aufgeteilt. Das bedeutet, dass sich der Kanton an allen inner- und ausserkantonalen Klinikaufenthalten finanziell beteiligen muss. Im Jahr 2014 betrugen die Spitalkosten für den Kanton Luzern insgesamt 321,5 Millionen Franken – das sind 69,2 Millionen Franken mehr als im Jahr 2010, dem Basisjahr für den Vergleich der Kostenentwicklung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung. Von diesen Mehrkosten fallen 47,8 Millionen Franken in die Periode der ersten Schritte zur Umsetzung der neuen Spitalfinanzierung. Der restliche Kostenanstieg ist unter anderem auf die höhere Nachfrage nach medizinischen Leistungen zurückzuführen.
 
Spitalfinanzierung: Überproportionaler Kostenanstieg bis 2017
Der Systemwechsel hat bis Ende 2014 also bei den Gemeinden und beim Kanton zu einem ähnlich starken Kostenanstieg geführt. Ein Vergleich der effektiven Kosten zeigt jedoch, dass der Pflegefinanzierungsbeitrag der Gemeinden (Restkosten) in den Jahren 2012 bis 2014 um 8,1 Millionen Franken angestiegen ist, während die Spitalkosten für den Kanton in der gleichen Periode um 21,4 Millionen zunahmen – also um das rund Zweieinhalbfache.
 
Hinzu kommt, dass der Systemwechsel bei der Pflegefinanzierung in einem Schritt umgesetzt werden konnte, sich bei der Spitalfinanzierung aber noch bis ins Jahr 2017 erstreckt: Zum Zeitpunkt der Evaluation 2014 hat sich der Kanton Luzern mit 49 Prozent an den stationären Spitalkosten beteiligt. Gemäss Krankenversicherungsgesetz muss dieser Anteil bis im Jahr 2017 auf mindestens 55 Prozent gesteigert werden, weshalb der Kantonsanteil ab dem Jahr 2015 um jeweils zwei Prozent pro Jahr zunehmen wird. In den kommenden Jahren muss daher mit einem überproportionalen Kostenanstieg gerechnet werden. Allein dieser Effekt verursacht dem Kanton bis ins Jahr 2017 systemwechselbedingte Mehrkosten von zusätzlichen 30 Millionen Franken.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Flächendeckende Gesundheitsversorgung

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