Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

18. Februar 2016

Inhalt

Änderung Gastgewerbeverordnung
Regierungsrat setzt Forderung nach einheitlichem Religionsunterricht um
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft
Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Änderung Gastgewerbeverordnung

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen sollen künftig ohne Bewilligung der Gastgewerbe- und Gewerbepolizei Kleinstanlässe durchführen können. Der Regierungsrat hat einer entsprechenden Änderung der Gastgewerbeverordnung zugestimmt. Davon profitieren beispielsweise nicht nur Pfadi und Jungwacht/Blauring beim Kuchenverkauf für das Jahreslager, sondern auch Schulen, Gemeinden oder Pfarreien bei kleinen, zeitlich eng begrenzten Anlässen, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird. Die Änderung tritt am 1. April 2016 in Kraft.

Regierungsrat setzt Forderung nach einheitlichem Religionsunterricht um

Das Jugendparlament des Kantons Luzern forderte anlässlich der Jugendsession 2015 einen «einheitlichen, unabhängigen Religions- und Ethikunterricht ab der 5. Primarklasse». Die Schulen haben auf den Wandel in der Gesellschaft reagiert und den Religions- und Ethikunterricht an der Primarschule und den Gymnasien eingeführt. Die Forderung der Petitionäre ist damit bereits teilweise erfüllt. Mit der Einführung des Lehrplans 21 auf das Schuljahr 2019/2020 erfolgt auch die Einführung auf der Sekundarstufe. Damit werden in naher Zukunft alle Schulen im Kanton Luzern einen einheitlichen, unabhängigen Religions- und Ethikunterricht anbieten.

Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft

Der Luzerner Regierungsrat beantragt, sowohl für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft wie auch für die Optimierung der Direktzahlungsinstrumente hinsichtlich der Zielerreichung ein Zahlungsrahmen in der Höhe der Periode 2014-2017 beizubehalten. Die Landwirte haben sich stark an den freiwilligen Programmen der Agrarpolitik 2014-2017 beteiligt, um die Ansprüche der Konsumenten zu erfüllen. Kürzungen von Beiträgen nach zwei Jahren der Agrarpolitik 2014-2017 zu beschliessen, ist daher nicht nachvollziehbar.
 
Vollständige Stellungnahme

Revision des Bundesgerichtsgesetzes

Der Luzerner Regierungsrat nimmt kritisch zur geplanten Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) Stellung. Insbesondere hält er in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundesamtes für Justiz fest, dass seit dem Inkrafttreten des BGG erst zehn Jahre verstrichen seien. Aufgrund dieser kurzen Dauer schlägt er vor, zuzuwarten und weitere Erfahrungen zu sammeln. Positiv nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass im Vernehmlassungsentwurf auf Bestimmungen verzichtet wurde, die langfristig alle Abteilungen des Bundesgerichts am Standort Lausanne zusammenführen würden.
 
Vollständige Stellungnahme

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