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Änderung Gleichstellungsgesetz |
Der Luzerner Regierungsrat betrachtet die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau als notwendigen und wichtigen Schritt hin zur Lohngleichheit und zur Behebung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. So befürwortet er, dass Kontrollstellen jene Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Durchführung einer Lohnanalyse bzw. deren Kontrolle nicht nachkommen, den zuständigen staatlichen Behörden melden. Bezüglich öffentlich zugänglicher Liste hat er jedoch eine kritische Haltung. Zudem seien öffentlich-rechtliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen von den Änderungen auszunehmen – falls dem nicht entsprochen werden könne, sei ihnen eine angemessene Frist zur Umstellung ihrer Lohnabrechnungsprogramme zu gewähren. Weiter sei die Vorgaben für die Lohnanalysen und die Kontrolle darüber so auszugestalten, dass damit möglichst wenig administrativer Aufwand und IT-Kosten generiert werden. Zur kompletten Stellungnahme
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