Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

15. April 2016

Haltungen des Luzerner Regierungsrates zu eidg. Volksabstimmungen vom 5. Juni 2016

Der Regierungsrat äussert sich zu eidgenössischen Abstimmungen, wenn der Kanton Luzern von deren Ausgang direkt betroffen ist. Dies ist bei folgenden Vorlagen der Fall:
 
Regierungsrat lehnt Milchkuh-Initiative ab
Der Regierungsrat des Kantons Luzern lehnt die Volksinitiative für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuh-Initiative) ab. Die Volksinitiative fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer dem Strassenverkehr zugutekommen. Durch die Belastung der Bundesfinanzen im Umfang von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr gefährdet die Initiative jedoch die Erfüllung grundlegender staatlicher Aufgaben. Die erhebliche Lastenabwälzung auf die Kantone könnte nur mit Leistungsabbau oder Steuererhöhungen aufgefangen werden.
 
Regierungsrat befürwortet Änderung des Asylgesetzes
Der Regierungsrat des Kantons Luzern empfiehlt die Änderung des Asylgesetzes vom 25. September 2015 zur Annahme. Die von der Bundesversammlung angenommene Asylgesetzrevision – gegen die das fakultative Referendum ergriffen wurde – beschleunigt die Asylverfahren und entlastet damit auch die Kantone. Die kostenlose Rechtsberatung für Asylsuchende bringt schnellere Asylentscheide und vermeidet Beschwerden. Eine Ablehnung dieser Vorlage würde die bereits sehr angespannte Lage im Asylbereich weiter verschärfen.
 
Übersicht Volksabstimmungen vom 5.  Juni 2016

Unterrichtsausfall: Änderung Personalverordnung

Der Kantonsrat hat im Rahmen des Voranschlages 2016 beschlossen, das Schuljahr 2016/17 an den kantonalen Gymnasien, Berufsfach- und Berufsmittelschulen um eine Unterrichtswoche zu verkürzen (betroffen ist die erste Schulwoche nach den ordentlichen Herbstferien vom 17. bis 23. Oktober 2016). Im Zusammenhang mit diesem Abbau von Mehrlektionen-Guthaben bei den Lehrpersonen stimmt der Regierungsrat nun einer Änderung der Personalverordnung zu: Neu kann die zuständige Behörde auch gegenüber Lehrpersonen den Zeitpunkt für den Abbau von Mehrlektionen anordnen. Dies war bisher nur bei den kantonalen Verwaltungsangestellten vorgesehen.
 
Die Änderung der Personalverordnung (§ 36 Abs. 3 findet in § 78 Abs. 2 sinngemäss Anwendung) tritt auf den Beginn des Schuljahres 2016/17 in Kraft.

Mittel- und Berufsfachschulen: Neue Adminsoftware

Der Regierungsrat hat den Antrag des Bildungs- und Kulturdepartements Luzern für die Beschaffung und den Zuschlag einer Schuladministrationslösung für Mittel- und Berufsfachschulen gutgeheissen. Das Beschaffungsverfahren wurde offen gemäss GATT/WTO durchgeführt. Berücksichtigt wurde die Firma Base-Net Informatik in Sursee. Der Preis des berücksichtigten Angebots besteht aus einmaligen Investitionen von 822'400 Franken und Kosten für Wartung und Support für 7 Jahre von 273'000 Franken.
 
Kantonsblatt: Zuschlag öffentliche Beschaffungen

Kontakt

Staatskanzlei Luzern
Kommunikation und Aussenbeziehungen
information@lu.ch