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Newsletter 2/16

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Bürgerrechtsgesetz: Das ändert sich für Gemeinden
Mehrere Korporationen passen ihre Form an
Neue Inhalte im geschlossenen Bereich

Bürgerrechtsgesetz: Das ändert sich für Gemeinden

Wer den Schweizer Pass erhalten will, muss bald neue Vorgaben erfüllen.
Der Kanton Luzern passt sein Bürgerrechtsgesetz den neuen Vorgaben des Bundes an. Wer den Schweizer Pass will, muss gut Deutsch sprechen und dies mit einem Nachweis belegen, strengere Vorgaben bezüglich Sozialhilfe erfüllen sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren. Ein kantonaler Einbürgerungstest ist nicht vorgesehen.
 
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Mehrere Korporationen passen ihre Form an

Korporationen pflegen das Brauchtum, so wie auf diesem Bild in Sempach.
Die Korporationen Kaltbach, Oberschongau, Rottertswil und Wellnau ändern ihre Form in öffentlich-rechtliche Genossenschaften. Zudem werden sich die Gesamt- und Personalkorporation Roggliswil vereinigen. Überdies prüfen derzeit mehrere weitere Korporationen eine Umwandlung der Rechtsform, auch eine Auflösung steht zur Diskussion.
 
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Neue Inhalte im geschlossenen Bereich

Im passwortgeschützten geschlossenen Bereich der Webseite des Amts für Gemeinden stehen neue Inhalte zum Download bereit. Unter anderem:
 
Informationen über aktuelle Bundesgerichtsentscheide im Einbürgerungswesen
Informationen über aktuelle kantonale Entscheide im Einbürgerungswesen
 
Zum geschlossenen Bereich geht es mit diesem Link. Die erforderlichen Zugangsdaten haben die Gemeinden im Februar per Post erhalten.

Kontakt

Dienststelle Gemeinden, Handelsregister und Staatsarchiv
Amt für Gemeinden
Bundesplatz 14
6002 Luzern
Telefon 041 228 64 83
E-Mail afg@lu.ch