Medienmitteilung

13. Mai 2016

EBKK unterstützt Sparvorhaben im Bildungsbereich

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) hat den Planungsbericht zum Konsolidierungsprogramm 2017 behandelt. Eine Mehrheit ist der Auffassung, dass für eine nachhaltige Gesundung der Kantonsfinanzen auch Sparmassnahmen im Bildungsbereich erforderlich sind. Die Kommission spricht sich jedoch gegen eine Überprüfung der Langzeitgymnasien aus und die Unterrichtsverpflichtung der Lehrpersonen soll nicht generell, sondern individuell nach Bildungsstufe erhöht werden.
 
Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates hat unter dem Vorsitz von Helene Meyer-Jenni (SP, Kriens) im Rahmen eines Mitberichtverfahrens den Planungsbericht B 39 «Perspektiven und Konsolidierung der Kantonsfinanzen» behandelt. Der Regierungsrat zeigt darin Massnahmen zur Sanierung des Finanzhaushaltes auf.
 
Für eine Mehrheit der Kommission bewegt sich der Regierungsrat mit dem Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) auf der richtigen Flughöhe. Die EBKK anerkennt den Handlungsbedarf, um den Staatshaushalt des Kantons nachhaltig widerherzustellen. Sie äussert sich daher grossmehrheitlich positiv zu den Planungsgrundlagen im Bildungsbereich. Eine Kommissionsminderheit akzeptiert das KP17 nicht, da es zu einseitig aufgebaut sei und eine Blackbox darstelle. Die Auswirkungen der Sparübungen in der Bildung seien schwer abschätzbar, zudem werde auf dem Buckel von Lehrpersonen, Verwaltungspersonal und Eltern gespart.
 
Die EBKK wird der kantonsrätlichen Planungs- und Finanzkommission (PFK) im Rahmen eines Mitberichtverfahrens zwei Bemerkungen eingeben:
 
Erhöhung Unterrichtsverpflichtung für Lehrpersonen: Eine Mehrheit der EBKK fordert, dass die Unterrichtsverpflichtung nicht wie vorgeschlagen prinzipiell um eine Lektion erhöht werden soll, sondern individuell je Bildungsstufe im Vergleich mit den Deutschschweizer Kantonen.
Keine Überprüfung des Langzeitgymnasiums: Die EBKK will, dass auf eine Überprüfung des Langzeitgymnasiums verzichtet wird. Über eine Abschaffung des Langzeitgymnasiums wurde im Kanton Luzern bereits vor wenigen Jahren diskutiert. Eine entsprechende Studie zeigte auf, dass damit keine Kosten eingespart werden könnten. Eine erneuet Überprüfung würde kaum zu neuen Ergebnissen führen, so eine Kommissionsmehrheit. Der Kantonsrat hat zuletzt im September 2014 einen Vorstoss mit 77 zu 32 Stimmen abgelehnt, der die externe Überprüfung der Gymnasialstrukturen verlangte.
 
Ja zu zentraler Schuladministrationslösung für Volksschulen
Neben dem KP 17 hat die EBKK auch die Botschaft B 34 über die Beschaffung, den Aufbau und den Betrieb einer zentralen Schuladministrationslösung für die Volksschulen beraten. Die Kommission spricht sich grossmehrheitlich für eine neue und einheitliche Lösung aus, da das heute noch in den meisten Schulen eingesetzte Rektoratsprogramm vor zwanzig Jahren entwickelt wurde und den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt. Eine Mehrheit der EBKK ist überzeugt, dass mit einer einheitlichen Software Synergien genutzt werden können. Dass sich zudem 89 Prozent der Gemeinden in einer Konsultation positiv zum Vorhaben geäussert haben, bewertet die EBKK als wichtige Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau und Betrieb der neuen Software. Wegen der Arbeit mit sensiblen Daten sei ein wichtiges Augenmerk auf den Datenschutz zu legen.
 
Der Kantonsrat wird an der Junisession anlässlich der Beratung seine politische Stellungnahme zum KP17 abgeben. Auch im Juni traktandiert ist die 1. Beratung zur Beschaffung, Aufbau und Betrieb einer zentralen Schuladministrationslösung für die Volksschule.

Kontakt

Helene Meyer-Jenni
Kantonsrätin, Präsidentin EBKK
Tel. 076 589 95 50
info@helenemeyerjenni.ch