Medienmitteilung

14. Juni 2016

Sanierungen und Erweiterungen HPZ Hohenrain

Damit das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain seine anspruchsvollen Aufgaben auch in Zukunft bewältigen kann, ist eine Sanierung und Erweiterung des Internatsgebäudes dringend nötig. Zudem soll das leerstehende historische Tor- und Pfarrhaus saniert und wieder nutzbar gemacht werden. Für das Projekt beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Sonderkredit von rund 22,5 Millionen Franken.
 
Das Heilpädagogische Zentrum Hohenrain (HPZH) ist die älteste und grösste Institution im Kanton Luzern für die Schulung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung. Im HPZH werden zurzeit rund 130 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung und 120 mit einer Sprachbehinderung geschult. Zudem werden rund 60 Lernende in Regelklassen unterstützt. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Planzahlen auch in Zukunft auf hohem Niveau stabilisieren.
 
Dringender Sanierungs- und Raumbedarf
Das Areal des HPZH umfasst eine Vielzahl von Gebäuden aus verschiedensten Zeitepochen, in sehr unterschiedlichen Bauzuständen. Das leerstehende historische Tor- und Pfarrhaus und die über 50-jährigen Internatsgebäude sind in einem schlechten Bauzustand und müssen saniert werden. Ausserdem erfordert die Zunahme komplexer und unterschiedlicher Mehrfachbehinderungen bei Kindern und Jugendlichen eine intensivere Betreuung. Dazu sind entsprechend angepasste und erweiterte Räumlichkeiten notwendig.
 
Insbesondere sind für die Internatsgruppen mehr Einzelzimmer und grössere Gemeinschaftsräume erforderlich. Da allen Lernenden auch Tagesstrukturen angeboten werden müssen, hat die Schule insgesamt einen deutlich grösseren Raumbedarf. Nebst dem Unterricht sind die vorhandenen geschützten Arbeitsplätze in der Zentralküche und der Grosswäscherei ein wichtiges Angebot für die an der HPZH auszubildenden Jugendlichen. Diese Versorgungsbetriebe sollen daher beibehalten und ebenfalls saniert werden.
 
Unterschiedlicher Zustand der Bausubstanzen
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Lösungen geprüft, welche neben dem baulichen Sanierungsbedarf auch betriebliche Erweiterungen und Anpassungen ermöglichen. Das nun vorliegende Projekt mit der Sanierung und Erweiterung der ältesten Internatsbauten aus dem Jahr 1961 sowie der Innensanierung und Nutzung des leerstehenden Tor- und Pfarrhauses, stellt die wirtschaftlichste Lösung dar und erfüllt die gestellten baulichen und betrieblichen Anforderungen am besten. Beim Internatsgebäude ist vorgesehen, drei der vier Wohnpavillons um je ein Geschoss in Holzbauweise aufzustocken. Der vierte Pavillon wird abgerissen, um den Anbau eines Mehrzweckraums zu ermöglichen. Die Sanierung und der Umbau müssen bei laufendem Internatsbetrieb durchgeführt werden. Die übrigen Gebäude weisen einen guten Bauzustand auf und können mit den normalen Instandhaltungsmassnahmen weiter genutzt werden. Für die Ausführungsplanung und die Bauausführung werden beim Internatsgebäude rund fünf Jahre und beim Tor- und Pfarrhaus rund zweieinhalb Jahre benötigt.
 
Kredithöhe im Kompetenzbereich des Kantonsrates
Die Kosten für das gesamte Vorhaben belaufen sich auf 30,88 Millionen Franken. Diese verteilen sich wie folgt auf die beiden Teilprojekte:
 
Internatsgebäude: Die Sanierung und Erweiterung des Internatsgebäudes verursacht Kosten von insgesamt 26,92 Millionen Franken. Ein Teil davon, nämlich 8,42 Millionen Franken, stellen gebundene Ausgaben dar, da sie der eigentlichen Erhaltung und dem Unterhalt des am Ende des Lebenszyklus angelangten Gebäudes dienen. Bei den restlichen 18,5 Millionen Franken handelt es sich um freibestimmbare Ausgaben.
Tor- und Pfarrhaus: Die Kosten für die Sanierung des Tor- und Pfarrhauses belaufen sich auf 3,96 Millionen Franken. Aufgrund der Umnutzung des Gebäudes sind diese vollumfänglich den freibestimmbaren Ausgaben zuzurechnen.
 
Die freibestimmbaren Ausgaben von total 22,46 Millionen Franken liegen in der Kompetenz des Kantonsrates. Mit der Botschaft B 43 unterbreitet der Regierungsrat diesem ein Dekret über einen entsprechenden Sonderkredit.
 
Anhang
Botschaft zur Sanierung und Erweiterung des HPZH (wird am 14.06.2016 im Verlauf des Vormittags aufgeschaltet)

Kontakt

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Finanzdirektor
Tel. 041 228 55 41
marcel.schwerzmann@lu.ch