Medienmitteilung

12. Juli 2016

Konsolidierungsprogramm 2017: Regierungsrat prüft weitere Massnahmen

Der finanzielle Handlungsbedarf des Kantons Luzern hat sich durch den Einbruch der Erträge aus dem Finanzausgleich des Bundes noch einmal vergrössert: Für den Ausgleich des Haushalts fehlen bis 2019 noch rund 280 Millionen Franken. Der Regierungsrat wird die im Konsolidierungsprogramm 2017 geplanten Massnahmen beibehalten und die Gemeinden intensiv in das Projekt einbeziehen. Er befasst sich mit dem Szenario, dass die verbleibende Lücke mit einer Steuerfusserhöhung geschlossen werden muss.
 
Der Regierungsrat hat das weitere Vorgehen zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushaltes festgelegt. Er hat dabei berücksichtigt, dass der Handlungsbedarf noch einmal deutlich gestiegen ist. Gemäss den aktuellsten Zahlen des eidgenössischen Finanzdepartementes respektive von BAK Basel Economics dürften die Erträge aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA) in den Jahren 2017-2019 gegenüber dem Aufgaben- und Finanzplan 2016-2019 um 190 Millionen Franken sinken. Diese Ausfälle übersteigen das im Planungsbericht über das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) genannte Risiko.
 
Im Planungsbericht KP17 klaffte zudem eine Lücke von 90 Millionen Franken. Somit besteht bis Ende 2019 insgesamt ein Entlastungsbedarf von rund 280 Millionen Franken, der durch die bisher beschlossenen oder vorgesehenen Massnahmen nicht gedeckt ist.
 
Massnahmenpaket zielt auf Aufwand, Ertrag, Verschuldung
Der Regierungsrat hat die folgenden Grundsätze festgelegt, um die Finanzierungslücke zu schliessen:
 
1. Konsequente Aktivierung der im Planungsbericht KP17 geplanten Massnahmen
 
Sämtliche Personalmassnahmen werden umgesetzt. Sie sollen bis 2019 einen Entlastungseffekt von über 40 Millionen Franken erzielen. Der Regierungsrat geht davon aus, dass als Folge der Arbeitszeitverlängerung bis 2020 etwa 100 Stellen abgebaut werden. Dieser Abbau soll so weit wie möglich über natürliche Abgänge, also ohne Kündigungen erfolgen. Für flankierende Massnahmen sind 2,7 Millionen Franken vorgesehen.
Die Organisationsentwicklung wird mit grossem Nachdruck vorangetrieben. Sie soll dazu führen, dass ab 2019 in der Verwaltung 40 Millionen Franken jährlich nachhaltig eingespart werden.
Die Neuverteilung der Mittel für den Strassenbau soll wie im Planungsbericht KP17 dargelegt umgesetzt werden. Ein Verzicht auf die Neuverteilung hätte gegenüber der aktuellen Massnahmenliste eine Verschlechterung von über 40 Millionen Franken zur Folge. Ein solcher Ausfall wäre angesichts des grossen Handlungsbedarfs nicht verkraftbar.
Am Übergang der Sozialhilfedossiers von Flüchtlingen an die Gemeinden nach 8 (bisher 10) Jahren soll festgehalten werden. Neu sieht der Regierungsrat vor, die frei werdenden Mittel vollumfänglich in die Integrationsförderung zu lenken. Nur so kann den sozialen Kosten, die bei mangelnder Integration langfristig und nachhaltig anfallen, begegnet werden.
 
2. Enger Einbezug der Gemeinden
Der Kanton finanziert mit seinen Mitteln öffentliche Leistungen – teils direkt zuhanden der Bevölkerung, zu einem sehr grossen Teil aber auch über Beiträge an die Gemeinden. Sparmassnahmen beim Kanton sind zwangsläufig mit Leistungsreduktionen verbunden. Aus diesem Grund müssen die Luzerner Gemeinden noch intensiver als bisher in das KP17 einbezogen werden. Der Regierungsrat erwartet von den Gemeinden eine entsprechende Bereitschaft zur Beteiligung an der Sanierung des öffentlichen Haushalts.
 
Um die gemäss Planungsbericht KP17 noch bestehende Lücke von rund 90 Millionen Franken zu schliessen, hat der Regierungsrat drei weitere Möglichkeiten zur Konsolidierung des Haushalts in Betracht gezogen. Ob und in welcher Kombination er diese Massnahmen ergreift, wird er bei der Verabschiedung der Botschaft KP17 entscheiden. Es zeichnet sich aber heute schon Folgendes ab:
 
3. Reduktion der Transferaufwände
Bei den Transferaufwänden handelt es sich um kantonale Beiträge zum Beispiel an Gemeindeaufgaben, private Organisationen oder öffentliche Unternehmen. Der Regierungsrat wird die Reduktion der Transferaufwände direkt im Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 vornehmen, soweit er selbst zuständig ist. Wo zur Reduktion von Transferzahlungen Gesetzesänderungen nötig sind, werden sie mit den entsprechenden Auswirkungen als separate Massnahmen in der Botschaft KP17 ausgewiesen. Angesichts des hohen finanziellen Bedarfs ist damit zu rechnen, dass einzelne Transferaufwände empfindliche Kürzungen erfahren werden.
 
4. Vorübergehende Lockerung der Schuldenbremse
Nicht alle der genannten Massnahmen wirken schon 2017 im vollen Umfang. Deshalb sollen die Vorgaben der Schuldenbremse für 2017 so gelockert werden, wie es der Kantonsrat in seiner Juni-Session in erster Lesung beschlossen hat. Damit könnte 2017 eine Neuverschuldung von maximal 50 Millionen Franken (statt 25 Millionen Franken) ausgewiesen werden.
 
5. Steuerfusserhöhung
Trotz allen Bemühungen kann die Finanzierungslücke bis 2019 voraussichtlich nicht geschlossen werden. Der Regierungsrat befasst sich deshalb auch mit dem Szenario einer Steuerfusserhöhung. Damit würden Privatpersonen und Firmen gleichermassen beteiligt, wobei die Belastung der einzelnen Steuerpflichtigen moderat bliebe.
 
Hingegen lehnt der Regierungsrat die einseitige oder gar zusätzliche Belastung der Firmen ab, wie sie aus der kantonalen Volksinitiative zur Erhöhung der Unternehmenssteuer resultieren würde. Die Initiative würde mit Netto-Mehreinnahmen von 10-11 Millionen Franken pro Jahr keinen wesentlichen Beitrag zur Sanierung der Kantonsfinanzen erbringen. Sie würde aber zahlreiche Arbeitsplätze gefährden, deren Wegzug oder Abbau wiederum Steuerausfälle und höhere Sozialkosten nach sich zöge.
 
Der Regierungsrat wird dem Kantonsrat für die Novembersession 2016 sämtliche Gesetzesänderungen, die zur Ausführung des KP17 nötig sind, mit einer Botschaft unterbreiten.
 
Wesentliche Einflussfaktoren
Das kantonale Ausgabenwachstum ist eine direkte Folge des Bevölkerungswachstums, der alternden Gesellschaft, des technischen Fortschritts und steigender Ansprüche an den Staat. Es findet vor allem im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich statt. Die Steuereinnahmen bleiben nach umfassenden Steuersenkungen in den Jahren 2005, 2008 und 2011 zwar insgesamt stabil oder nehmen zu, weitere Einnahmen sind jedoch stark rückläufig, namentlich die Beiträge aus dem NFA. Sie betrugen 2013 noch 370 Millionen Franken und sinken per 2017 auf 190 Millionen Franken. An sich ist der Rückgang dieser Beiträge ein positives Signal – er deutet darauf hin, dass die Finanzkraft des Kantons Luzern als Folge der Steuerstrategie stark gestiegen ist. Der Regierungsrat bemängelt jedoch, dass dieser Fortschritt im NFA bewirkt, dass die Ausfälle im Ressourcenausgleich vorübergehend grösser sind als die zusätzlichen Steuereinnahmen. Der Regierungsrat setzt sich für die Milderung oder Beseitigung dieses Fehlanreizes ein.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Tel. 041 228 55 41 (Dienstag, 12. Juli 2016, bis 12 Uhr)
    marcel.schwerzmann@lu.ch