Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Juni/Juli 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Anforderungen an extensive Produktion von Getreide

Getreide
Im Programm extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps, muss vollständig auf Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide verzichtet werden. Die angebaute Futterweizensorte muss zudem auf der Liste der für Futterweizen empfohlenen Sorten aufgeführt sein (Agroscope, swiss granum). Zur Datenerhebung muss Futterweizen mit dem Code 507 (gem. swiss granum) erfasst werden. Die Kulturen müssen in reifem Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden.

Kirschessigfliege auf Biodiversitätsförderflächen

Fruchtschäden durch Kirschessigfliege
Auch auf Biodiversitätsförderflächen (BFF) kann die Kirschessigfliege (KEF, Drosophila suzukii) zum Problem werden, insbesondere bei Hochstamm-Feldobstbäumen und auf Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt. Dort sind vorbeugende Massnahmen gegen die Kirschessigfliege sehr wichtig. Eine gute Übersicht dazu geben die Agroscope-Merkblätter Nr. 41/2016 Drosophila suzukii im Rebbau sowie Nr. 37/2016 Bekämpfungsstrategie gegen Drosophila suzukii im Feldobstbau.

Mehr: Merkblätter Agroscope

Schnittgut wegführen

Illegale Deponie
Der regelmässige Schnitt von extensiv oder wenig intensiv genutzten Wiesen und Streuflächen dient dem Erhalt von artenreichen Pflanzenbeständen sowie der Offenhaltung von Flächen. Das Schnittgut muss weggeführt und landwirtschaftlich genutzt werden (Futter oder Streu). Erlaubt ist das Anlegen von lockeren Streuhaufen als Unterschlupf für Kleintiere in Absprache mit der Trägerschaft der Vernetzungsprojekte. Achtung: Das illegale Entsorgen von Schnittgut (im Wald oder an Gewässern) kann zu Beitragskürzungen führen (Bsp. Bild).

Keine Gülle auf nasse Böden

Schaumbildung durch Gülle
Der nasse Juni macht es schwierig: Wochenlang keine Gülle ausbringen während sich die Grube mit Wasser vom Laufhof füllt.
Doch der Regen füllt nicht nur die Grube, sondern auch den Boden. Wo der Boden mit Wasser gefüllt ist, hat es keinen Platz für Gülle. Diese kann mit Wasser vermischt, bis zu den Drainagen einsickern oder bei neuem Regen oberflächlich abfliessen. In den Bächen ist danach vermehrt Schaumbildung zu beobachten, wie auf dem Foto (Rotbach). Deshalb keine Gülle auf nasse Böden!

Die nächsten Termine

Nachmeldung der Hauptkulturen
Bis 31. August 2016, per www.agate.ch
 
Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren
Bis 31. August 2016, per www.agate.ch
 
Anmeldung Beitragsprogramme 2017
2. bis 31. August 2016
 
Datenerhebung Sömmerungsbetriebe
2. bis 31. August 2016
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch