| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftAugust 2016
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Anmeldung Beitragsprogramme 2017 | Die Anmeldung für die Beitragsprogramme 2017 erfolgt bis 31. August 2016 in agate.ch. Auf der Kant. Datenerhebung LU/Programmanmeldung finden Sie den aktuellen Stand Ihrer Anmeldungen. Die Daten 2016 wurden für Ihren Betrieb übernommen. Überprüfen Sie die Angaben und nehmen Sie, wo nötig, Anpassungen vor. Die An- und Abmeldungen, welche per 31. August 2016 vorgenommen werden, müssen nicht ausgedruckt werden! Weitere Infos: agate.ch/Kant. Datenerhebung LU beim jeweiligen Programmtyp.
Mehr: Merkblatt Programmanmeldung | |
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| | Verstellte Galtkühe - Auswirkung Tierwohlprogramme | Ab dem 1. Januar 2016 gelten verstellte Galtkühe als Milchkühe und nicht mehr als "andere Kühe". Als "andere Kühe" gelten Mutter- und Ammenkühe, Ausmastkühe sowie andere, nicht gemolkene Kühe. Verstellte Galtkühe sind somit ab 1. Januar 2016 bei der TVD (Tierverkehrsdatenbank) mit der Nutzungsart Milchkühe zu deklarieren. Bereits gemeldete Kühe sind entsprechend bei der TVD rückwirkend auf den 1. Januar 2016 in der Nutzungsart zu korrigieren. Bei den Tierwohlprogrammen BTS und RAUS gelten neu die verstellten Galtkühe als Tiere der Kategorie A1 (Milchkühe) und nicht mehr als Tiere der Kategorie A2 (andere Kühe).
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| | Datenerhebung Sömmerungsbetriebe | Alpbewirtschafter und -bewirtschafterinnen können zwischen dem 2. und 31. August 2016 in agate.ch Gesuche für Sömmerungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge stellen. Gleichzeitig ist für Bewirtschafter, die ab 2017 erstmals Biodiversitätsbeiträge im Sömmerungsgebiet beantragen wollen, eine Anmeldung möglich. Gesömmertes Rindvieh muss nicht gemeldet werden, andere Nutztiere sind hingegen zu deklarieren. Fragen zur Datenerhebung beantwortet Ihnen gerne der Landwirtschaftsbeauftragte der Gemeinde.
Mehr: Merkblatt Sömmerungsvorschriften | |
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| | Prognose Bestossung beim Rindvieh | Ab diesem Sommer stellt die Tierverkehrsdatenbank (TVD) im GVE-Rechner eine Bestossungsprognose zur Verfügung. Damit können Sömmerungsbetriebe den Aufenthalt auf der Alp noch besser planen und Beitragskürzungen vermeiden. Für die Berechnung muss der verfügte Normalbesatz (NST) und das voraussichtliche Abfahrtsdatum eingegeben werden. Basierend auf dem erfassten Rindviehbestand in der TVD wird eine individuelle Prognose für die Bestossung des laufenden Jahres auf der Alp berechnet.
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| | Erfassung Güllflächen und Saaten | Die mit Schleppschlauch gegüllten Flächen müssen bis zum 31. August 2016 in agate.ch unter "Emissionsmindernde Ausbringverfahren" erfasst werden. Zu berücksichtigen sind Gaben ab 1. September 2015 bis 15. November 2015 resp. 15. Februar 2016 bis 31. August 2016. Schleppschlauchgaben ab 1. September 2016 können 2017 rückwirkend erfasst werden. Direkt-, Streifenfräs- und Mulchsaaten von Hauptkulturen 2016 (Frühjahrs- und Sommersaaten 2016 sowie Wintersaaten vom Herbst 2015) müssen bis 31. August 2016 unter "Schonende Bodenbearbeitung" erfasst werden.
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| | Grabenunterhalt in Mooren | Die Moore im Kanton Luzern sind über eine kantonale Schutzverordnung geschützt. Damit die Qualität erhalten bleibt, muss ihr Wasserhaushalt stabil bleiben. Gräben führen zu Beeinträchtigungen, daher dürfen keine neuen erstellt werden. Bestehende Gräben, welche für die Bewirtschaftbarkeit der Moorflächen notwendig sind, müssen sachgerecht unterhalten werden. Hierzu ist eine Bewilligung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald notwendig. Das Gesuch muss mindestens einen Monat vor den geplanten Arbeiten eingereicht werden.
Mehr: Merkblatt Grabenunterhalt in Mooren | |
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| | Die nächsten Termine | Nachmeldung der Hauptkulturen Bis 31. August 2016, per agate.ch Meldung Schleppschlauch und Saatverfahren Bis 31. August 2016, per agate.ch Anmeldung Beitragsprogramme 2017 Bis 31. August 2016, per agate.ch Datenerhebung Sömmerungsbetriebe Bis 31. August 2016, per agate.ch
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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