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Ersatzbeschaffung von Wohneigentum bei Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken |
Veräussert ein Landwirt seinen Bauernhof, kann der auf die selbstbewohnte Wohnstätte entfallende Teilgewinn im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer steueraufschiebend auf eine Ersatzwohnliegenschaft übertragen werden. Der Gewinn aus dem Verkauf von landwirtschaftlich geschatztem Bauland kann nicht steueraufschiebend in eine Ersatzliegenschaft auf einem nichtselbstbewirtschafteten Grundstück reinvestiert werden.
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