Newsletter Steuern Luzern
13 / 2016 Steuer+Praxis

23.8.2016

Ersatzbeschaffung von Wohneigentum bei Veräusserung von landwirtschaftlichen Grundstücken

Veräussert ein Landwirt seinen Bauernhof, kann der auf die selbstbewohnte Wohnstätte entfallende Teilgewinn im Rahmen der Grundstückgewinnsteuer steueraufschiebend auf eine Ersatzwohnliegenschaft übertragen werden. Der Gewinn aus dem Verkauf von landwirtschaftlich geschatztem Bauland kann nicht steueraufschiebend in eine Ersatzliegenschaft auf einem nichtselbstbewirtschafteten Grundstück reinvestiert werden.
 

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