| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftSeptember 2016
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Spontanhalte von Fahrenden | Da den Fahrenden nicht genügend offizielle Halteplätze zur Verfügung stehen, werden oftmals Landwirte angefragt, ob vorübergehend ein Grundstück zum sogenannten "Spontanhalt" benutzt werden darf. Ist der Grundeigentümer mit einem vorübergehenden Aufenthalt von Fahrenden einverstanden, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen befolgt werden. Weiter empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Mietvertrag zu regeln.
Mehr: Merkblatt Spontanhalte Fahrende Mehr: Mietvertrag Spontanhalte Fahrende | |
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| | Nährstoffbilanz - Planbilanzen erstellen | Um sicher zu gehen, dass die Nährstoffbilanz 2016 ausgeglichen bleibt und es zu keinen Kürzungen der Direktzahlungen kommt, empfehlen wir, jetzt Planbilanzen zu erstellen oder nachzurechnen, um allfällig überschüssige Nährstoffe noch rechtzeitig im September/Oktober wegführen zu können. Dies betrifft speziell Betriebe mit einem hohen Tierbestand oder bei Flächenverlusten im laufenden Jahr. Die Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdünger müssen in HODUFLU erfasst und bestätigt werden.
Mehr: Merkblatt HODUFLU | |
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| | Kein Maiswurzelbohrer gefangen | Gemäss eidg. Pflanzenschutzverordnung gilt der Maiswurzelbohrer als Quarantäneschädling. Seine Bekämpfung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Maiswurzelbohrerfallen blieben dieses Jahr im Kanton Luzern und in den angrenzenden Kantonen leer. Deshalb gibt es für 2017 keine zusätzlichen Fruchtfolgeeinschränkungen wegen dem Maiswurzelbohrer.
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| | Bewirtschafterwechsel 2017 | Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2017 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens 31. Dezember 2016. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf- / Pachtvertrag) können bis am 30. April 2017 nachgereicht werden.
Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel | |
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| | Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung | Gesuche um Anerkennung eines Betriebs oder um Anerkennung bzw. Auflösung einer Gemeinschaftsform (Betriebs-/ Betriebszweiggemeinschaft) sind bis spätestens 31. Dezember 2016 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2017 nicht mehr berücksichtigt werden. Gesuche um Genehmigung einer ÖLN-Gemeinschaft müssen bis zum 31. August des Vorjahres eingereicht werden (wie die Anmeldung für den ÖLN). Für das Beitragsjahr 2017 können somit keine ÖLN-Gemeinschaften mehr anerkannt werden.
Mehr: Gesuche um betriebliche Anerkennung | |
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| | Offene Lehrstelle | Bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald wird per 1. August 2017 eine Lehrstelle als Lernende/r Kauffrau/Kaufmann EFZ, Profil E/M frei. Interessierte Jugndliche können sich ab sofort bewerben.
Mehr: Ausschreibung | |
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| | Die nächsten Termine | Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag) Mitte Oktober 2016 Einreichen der Unterlagen „Lineare Korrektur“ und „Import-Exportbilanz“ (ausser Mastpoulets) bis 31. Oktober 2016 Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe (Übergangsbeitrag) Anfang Dezember 2016 Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe Anfang Dezember 2016 Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen bis 31. Dezember 2016 Meldung Bewirtschafterwechsel bis 31. Dezember 2016 Einreichen der Unterlagen „Import-Exportbilanz“ von Mastpoulets bis 28. Februar 2017
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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