Neusaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

September 2016
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Spontanhalte von Fahrenden

Fahrende
Da den Fahrenden nicht genügend offizielle Halteplätze zur Verfügung stehen, werden oftmals Landwirte angefragt, ob vorübergehend ein Grundstück zum sogenannten "Spontanhalt" benutzt werden darf. Ist der Grundeigentümer mit einem vorübergehenden Aufenthalt von Fahrenden einverstanden, ist es wichtig, dass die gesetzlichen Grundlagen befolgt werden. Weiter empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte in einem Mietvertrag zu regeln.

Mehr: Merkblatt Spontanhalte Fahrende
Mehr: Mietvertrag Spontanhalte Fahrende

Nährstoffbilanz - Planbilanzen erstellen

Schweine
Um sicher zu gehen, dass die Nährstoffbilanz 2016 ausgeglichen bleibt und es zu keinen Kürzungen der Direktzahlungen kommt, empfehlen wir, jetzt Planbilanzen zu erstellen oder nachzurechnen, um allfällig überschüssige Nährstoffe noch rechtzeitig im September/Oktober wegführen zu können. Dies betrifft speziell Betriebe mit einem hohen Tierbestand oder bei Flächenverlusten im laufenden Jahr. Die Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdünger müssen in HODUFLU erfasst und bestätigt werden.

Mehr: Merkblatt HODUFLU

Kein Maiswurzelbohrer gefangen

Mais
Gemäss eidg. Pflanzenschutzverordnung gilt der Maiswurzelbohrer als Quarantäneschädling. Seine Bekämpfung ist in der Schweiz obligatorisch. Die Maiswurzelbohrerfallen blieben dieses Jahr im Kanton Luzern und in den angrenzenden Kantonen leer. Deshalb gibt es für 2017 keine zusätzlichen Fruchtfolgeeinschränkungen wegen dem Maiswurzelbohrer.

Bewirtschafterwechsel 2017

Kornfeld
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2017 eine Betriebsübergabe an (Sohn, Tochter, Ehefrau, Auflösung Generationengemeinschaft)? Bitte melden Sie uns dies bis spätestens 31. Dezember 2016. Das Formular Bewirtschafterwechsel steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit. Die verlangten Unterlagen zur Dokumentation des Bewirtschafterwechsels (Kauf- / Pachtvertrag) können bis am 30. April 2017 nachgereicht werden.

Mehr: Formulare Bewirtschafterwechsel

Frist für Gesuche um Betriebsanerkennung

Dreschen
Gesuche um Anerkennung eines Betriebs oder um Anerkennung bzw. Auflösung einer Gemeinschaftsform (Betriebs-/
Betriebszweiggemeinschaft) sind bis spätestens 31. Dezember 2016 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können für das Beitragsjahr 2017 nicht mehr berücksichtigt werden. Gesuche um Genehmigung einer ÖLN-Gemeinschaft müssen bis zum 31. August des Vorjahres eingereicht werden (wie die Anmeldung für den ÖLN). Für das Beitragsjahr 2017 können somit keine ÖLN-Gemeinschaften mehr anerkannt werden.

Mehr: Gesuche um betriebliche Anerkennung

Offene Lehrstelle

Logo
Bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald wird per 1. August 2017 eine Lehrstelle als Lernende/r Kauffrau/Kaufmann EFZ, Profil E/M frei. Interessierte Jugndliche können sich ab sofort bewerben.

Mehr: Ausschreibung

Die nächsten Termine

Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge
(alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag)
Mitte Oktober 2016
 
Einreichen der Unterlagen „Lineare Korrektur“ und „Import-Exportbilanz“
(ausser Mastpoulets)
bis 31. Oktober 2016
 
Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe
(Übergangsbeitrag)
Anfang Dezember 2016
 
Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe
Anfang Dezember 2016
 
Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
bis 31. Dezember 2016
 
Meldung Bewirtschafterwechsel
bis 31. Dezember 2016
 
Einreichen der Unterlagen „Import-Exportbilanz“ von Mastpoulets
bis 28. Februar 2017
 

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch