Medienmitteilung

25. September 2016

Wichtiges Ziel in der Steuerstrategie erneut bestätigt

Der Luzerner Souverän hat die Erhöhung der Unternehmenssteuern mit 62'232 zu 45'380 Stimmen deutlich abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei 40.74 Prozent. Der Kanton Luzern bewährt sich dadurch als verlässlicher und attraktiver Wirtschaftsstandort. Der Volksentscheid stärkt auch die Stellung des Kantons Luzern bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerrevision III des Bundes.
 
Die Luzerner Stimmberechtigten haben die Ansiedlung von Firmen, die Sicherung der bestehenden sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und damit die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons stärker gewichtet als höhere Unternehmenssteuern. Den prognostizierten Mehreinnahmen im Bereich von 10 bis 11 Millionen Franken wären grösseren Risiken für den Werk- und Arbeitsplatz Kanton Luzern gegenüber gestanden.
 
Regierungsrat ist erleichtert
«Das Luzerner Volk steht hinter der Unternehmensbesteuerung mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, neue zu schaffen und den Wohlstand zu mehren», resümierte Regierungspräsident Marcel Schwerzmann vor den Medien. Er sei dankbar dafür, dass die laufende Spardiskussion rund um das Konsolidierungsprogramm 2017 nicht mit der Abstimmung zu den Unternehmenssteuern vermengt wurde. Das Abstimmungsresultat gebe nicht nur ansiedlungswilligen Unternehmen mehr Planungssicherheit, sondern auch Firmen, welche hier ausbauen und dadurch neue Arbeitsplätze schaffen wollten.
 
Der Luzerner Regierungsrat sieht sich durch die Volksabstimmung bestätigt, in der Steuerstrategie fortzufahren, welche mit der heutigen Abstimmung erneut durch den Souverän legitimiert wurde. «In der Finanzpolitik ist es wichtig, eine Strategie zu Ende zu führen, statt im Zick-Zack-Kurs tagesaktuellen Entwicklungen hinterherzuhinken», betonte Regierungspräsident und Finanzdirektor Schwerzmann.
 
Die nächsten finanzpolitischen Herausforderungen stehen bereits an: Im November und Dezember wird der Kantonsrat das Konsolidierungsprogramm 2017 beraten, mit dem der Finanzhaushalt bis 2019 ins Lot gebracht werden soll. In diesem Zusammenhang wird auch über eine moderate Erhöhung des Steuerfusses für natürliche und juristische Personen zu entscheiden sein. Bei einem Scheitern des KP17 droht ein budgetloser Zustand. Er würde schlecht passen zum Bild vom zuverlässigen Kanton Luzern, das die Bevölkerung am Abstimmungssonntag gezeichnet habe, so Schwerzmann.
 
Wichtige Weichenstellung für die USR III
Positiv wirkt sich das Abstimmungsergebnis für den Kanton Luzern auf die Unternehmenssteuerreform III aus. Während die meisten Kantone vor grossen Herausforderungen stehen, um als Wirtschaftsstandorte attraktiv zu bleiben, hat der Kanton Luzern die Aufgaben mit seiner Steuerstrategie bereits weit gehend gelöst. Er kann die kantonale Anschlussgesetzgebung zur USR III aus einer Position der Stärke angehen. Eine Annahme der heutigen Vorlage hätte dazu geführt, dass der Kanton Luzern nach der Unternehmenssteuerreform III im hinteren Mittelfeld gelandet wäre.
 
«Wir setzen auf eine verlässliche Politik, welche die eingeschlagene Strategie erfolgreich zu Ende führt. Sie garantiert mehr Beschäftigung, Wohlstand und Sicherheit», so der Luzerner Regierungspräsident in seinem Fazit zum Abstimmungssonntag.
 
Anhang: Redetext von Regierungspräsident Marcel Schwerzmann

Kontakt

Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Tel. 041 228 55 41, 16:00 bis 17:00 Uhr