Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

24. Oktober 2016

Konzession für Wasserkraft-Nutzung an Waldemme

Der Regierungsrat hat der CKW AG eine Konzession zur Wasserkraft-Nutzung an der Waldemme erteilt. Mit der Konzession kann das Energieunternehmen ein Kleinwasserkraftwerk bzw. Ausleitkraftwerk zwischen Matzenbach (Ausleitung) bis Chlusboden (Rückleitung) bauen und betreiben. Die betroffenen Gemeinden Flühli, Escholzmatt-Marbach und Schüpfheim unterstützen das Projekt, das einen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien leistet. Zusammen mit der Konzessionierung hat der Regierungsrat zudem zwei Einsprachen behandelt.

Programmvereinbarung zur CO2-Reduktion bei Gebäuden und Förderung erneuerbarer Energien

Die Regierung hat entschieden, mit dem Bundesamt für Energie eine Programmvereinbarung zur CO2-Reduktion bei Gebäuden und zur Förderung erneuerbarer Energien abzuschliessen. Sowohl die Reduktion von CO2-Emissionen als auch die Förderung neuer Energien und Technologien entsprechen den energiepolitischen Ziel des Kantons Luzern.
 
Mit der Vereinbarung kann der Kanton Luzern Mittel aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe beanspruchen. Gemäss einer ersten groben Berechnung des Bundesamts für Energie erhält Luzern für die CO2-Reduktion bei Gebäuden einen Beitrag von 12,2 Millionen Franken. Der Beitrag für die Förderung erneuerbarer Energien steht noch nicht fest. Die Programmvereinbarung gilt für das Jahr 2017.

Wahl des nichtresidierenden Domherrn

Der Regierungsrat wählt Pfarrer Roland Häfliger von Hochdorf zum nichtresidierenden Domherrn des Standes Luzern am Domkapitel des Bistums Basel in Solothurn. Roland Häfliger wird Nachfolger von Pfarrer Jakob Zemp, der nach über 20 Jahren im Amt zurückgetreten ist. Die Domherren wählen und beraten den Bischof von Basel.

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