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Beiträge an die Säule 3a bei selbständiger und zugleich unselbständiger Erwerbstätigkeit |
Einer selbständig erwerbenden Person, die für eine unselbständige Erwerbstätigkeit in einer BVG-Vorsorgeeinrichtung versichert ist, steht nur der "kleine" Säule 3a-Abzug zu. Das Bundesgericht sieht darin keine Verletzung des Gleichbehandlungsbebotes.
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