Medienmitteilung

13. Oktober 2016

Evaluation neues Stipendiengesetz: Ziele werden erreicht

Seit Herbst 2014 spricht der Kanton Luzern Ausbildungsbeiträge nach dem neuen Stipendiengesetz. Die Schlussevaluation von LUSTAT Statistik Luzern zeigt, dass die Beiträge wie angestrebt gezielter ausbezahlt werden und einkommensschwache Elternhaushalte vom neuen Verteilschlüssel profitieren. Die Summe der Darlehen fällt geringer aus als erwartet.
 
Wie die Schlussevaluation von LUSTAT Statistik Luzern zum neuen Stipendiengesetz zeigt, haben sich die Stipendien im Allgemeinen wie angestrebt und erwartet entwickelt: Die Ausbildungsbeiträge werden gezielter an Personen mit besonders hohem Bedarf ausbezahlt. Damit werden die Resultate der Zwischenevaluation im vergangenen Jahr bestätigt. In Zahlen hat sich die Revision wie folgt ausgewirkt:
 
Das durchschnittliche Stipendium ist von 5200 auf 7000 Franken gestiegen.
Die Zahl der bewilligten Gesuche und somit der Stipendienbezüger hat sich um über einen Viertel auf rund 1400 verringert.
55 Prozent der Ausbildungsbeiträge gingen an Personen in Ausbildung, deren Eltern ein steuerbares Einkommen von unter 30‘000 Franken auswiesen (vor der Gesetzesrevision: 40 Prozent).
Personen in Ausbildung mit einem alleinerziehenden Elternteil werden klar bessergestellt, ihr Anteil am Stipendienvolumen steigt von 15 auf 38 Prozent.
Personen in Ausbildung mit eigenen Kindern erhalten im Durchschnitt doppelt so hohe Stipendien wie zuvor.
Die Gleichstellung der Bildungswege im Stipendienwesen wird erreicht. Ein Stipendienvolumen von gegen 2 Millionen Franken wird von der Tertiär- zur Sekundarstufe II verschoben.
 
Stipendien
Die Gesamtsumme der Stipendien betrug im Jahr 2014 rund 10,4 Millionen Franken und im Jahr 2015 rund 10,0 Millionen Franken. Die Jahre 2014 und 2015 waren vom Übergang des alten Rechts zum neuen Recht geprägt. Berücksichtigt man dies, liegt der Unterschied im statistischen Schwankungsbereich früherer Jahre (siehe Grafik im Anhang). Die Vorgabe des Regierungsrats, die Revision mit einem Kostendach von 10,5 Millionen Franken abzuwickeln, wurde damit eingehalten.
 
Darlehen
Zwischen September 2014 und August 2015 wurden Darlehen im Umfang von rund 1,5 Millionen Franken ausbezahlt. Gegenüber der Situation unmittelbar vor der Revision 2012 und 2013 hat sich die Summe der bezogenen Darlehen damit um mehr als 50 Prozent erhöht. Der Anstieg fällt jedoch derzeit noch geringer aus als beabsichtigt. So zeigt die Schlussevaluation bislang keine Verhaltensänderung beim Darlehensbezug. Von den nach neuem Recht gewährten Darlehen wurden 36 Prozent tatsächlich bezogen. Die Bezugsquote bleibt damit etwa gleich hoch wie in den Jahren vor der Reform.
 
Das höhere Darlehensvolumen kombiniert mit einer geringeren Anzahl Bezüge führte aber zu einem deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Darlehenshöhe. Diese Entwicklung deckt sich mit dem Ziel, die Darlehen vermehrt an Personen mit hohem Mittelbedarf auszustellen. Das durchschnittliche Darlehen, das vor der Revision im langjährigen Mittel rund 2900 Franken betragen hatte, erhöhte sich auf rund 6300 Franken. Der in der Botschaft zur Stipendiengesetz-Reform angestrebte Wert von 5400 Franken wurde damit merklich übertroffen.
 
Pilotprojekt mit Educa Swiss
Im Rahmen eines Pilotprojekts mit der Schweizerischen Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung (Educa Swiss) – diese hatte Ende Oktober 2015 die Verpflichtungen aus der Leistungsvereinbarung mit dem Verein studienaktie.org übernommen – wurde den abgewiesenen Personen die Möglichkeit einer kostenlosen und unverbindlichen Finanzierungsberatung angeboten. Die dafür abgegebenen Gutscheine wurden von 28 Personen eingelöst (Zeitraum: Oktober 2014 – Ende April 2015 und September 2015 – Februar 2016). Das Pilotprojekt zeigte, dass der Bedarf an Beratungen geringer als angenommen ist. Deshalb wurde keine Leistungsvereinbarung mehr mit Educa Swiss unterzeichnet. Personen die vom Kanton Luzern keine Stipendien erhalten, werden aber nach wie vor auf das Angebot von Educa Swiss hingewiesen. Educa Swiss bietet unter anderen kostenlose Beratungen zur Erstellung und Optimierung eines umsetzbaren Budget-Plans an, damit das Bildungsziel erreicht werden kann.
 
Was hat das neue Gesetz gebracht?
Aufgrund der Schlussevaluation zieht der Kanton Luzern nach zwei Jahren mit dem neuen Stipendiengesetz insgesamt eine positive Bilanz:
 
Die Anspruchsberechnung erfolgt nach realitätsnäheren, besser nachvollziehbaren Kriterien. Die Umstellung von der Elternbeitragstabelle auf die Familienbudget-Logik ist gelungen.
Die neuen Parameter und Prozesse sind gut akzeptiert.
Besondere Familienkonstellationen werden berücksichtigt.
Die neue Einkommensdefinition, die sich am System der neuen Prämienverbilligung orientiert, führt zu den erhofften Effekten und wird als Verbesserung wahrgenommen.
Fälle mit auffallend grossen Veränderungen zum alten Recht sind plausibel, nachvollziehbar und rechtens.
Die Zahl der Beschwerden ist nach der Revision vorübergehend gestiegen, lag aber im Verhältnis zur Zahl der abgelehnten Gesuche nicht besonders hoch.
Die Gesamtsumme der ausbezahlten Stipendien ist unverändert (10,5 Millionen Franken), was der Vorgabe des Kantonsrats entspricht.
Die Ausbildungsbeiträge werden gezielter an Personen mit besonders hohem Bedarf ausgerichtet.
 
Anhang
- Grafik ausbezahlte Stipendien seit 2003 (. xlsx, Quelle Lustat 2016)
- Educa Swiss: w w w. educaswiss. ch

Stipendiengesetz
Das neue Stipendiengesetz wurde im Mai 2014 vom Luzerner Stimmvolk angenommen. Es hat zum Ziel, die Stipendiengelder zielgerichteter zur Unterstützung von Aus- und Weiterbildungen einzusetzen. Es geht darum, jungen Menschen auch in Zukunft eine ihren Fähigkeiten entsprechende Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Mit der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen soll der berufliche Nachwuchs, das lebenslange Lernen sowie der chancengleiche Zugang zu den Bildungsinstitutionen gefördert werden. Es sollen auch Personen Zugang zu den bestehenden Bildungsangeboten erhalten, welche gemäss den Berechnungsgrundlagen eine finanzielle Bedürftigkeit aufweisen. Möglich macht dies ein neues, transparentes Berechnungssystem und ein verstärktes Beratungsangebot.

Fachstelle Stipendien Kanton Luzern

Einreichung des Gesuchs
Die Stipendiengesuche können vor Beginn der Ausbildung, beziehungsweise neuem Ausbildungs- oder Studienjahr eingereicht werden, müssen aber zwingend spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung erfolgt sein.
 
Stipendienrechner
Habe ich aufgrund meiner finanziellen Situation Anspruch auf Ausbildungsbeiträge? Um diese Frage zu beantworten gilt es in einem ersten Schritt selbstständig eine Berechnung durchzuführen. Über den Stipendienrechner auf der Website w w w. stipendien. lu. ch kann überprüft werden, ob eine Chance auf Ausbildungsbeiträge besteht. Der berechnete Betrag ist als Information und Schätzung zu verstehen.
 
Berechnungsbeispiele
Auf der Website der Fachstelle Stipendien stehen Berechnungsbeispiele verschiedener Situationen zur Verfügung.
 
Informationsangebote
Für Informationen zu Ausbildungsbeiträgen stehen Mitarbeitende der Fachstelle Stipendien jeden Donnerstag von 15.30 - 17.00 Uhr im Beratungs- und Informationszentrum für Bildung und Beruf (BIZ) an der Obergrundstrasse 51 in Luzern für persönliche Beratungen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
Kostenlose Infoveranstaltungen zur Ausbildungsfinanzierung finden jeweils im Frühling und im Herbst statt und werden auf w w w. stipendien. lu. ch publiziert. Die nächste Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 26. Oktober 2016, 17.00-18.00 Uhr im BIZ an der Obergrundstrasse 51 in Luzern statt.

Kontakt

Christof Spöring
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel. 041 228 52 52 (erreichbar am 13. Oktober 2016, 10.30 - 11.30 Uhr)
christof.spoering@lu.ch