| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftOktober 2016
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Hauptzahlung der Beiträge 2016 | Am 14. Oktober 2016 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2016. Gleichzeitig wird die Hauptabrechnung zugestellt. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Fragen beantwortet die Abteilung Landwirtschaft gerne – die Abrechnung enthält eine Kontaktliste. Hinweis: Der Übergangsbeitrag wird erst mit der Schlusszahlung (Anfang Dezember) überwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.
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| | Beitragsanpassungen LQB | Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) sind für den Kanton Luzern bei knapp 11 Millionen Franken begrenzt. Da dieser Plafond auch im laufenden Jahr aufgrund der hohen Teilnahme erreicht wird, müssen die Beiträge gemäss dem Merkblatt "Landschaftsqualitätsbeiträge Luzern" angepasst werden. Der Grundbeitrag beträgt weiterhin 300 Franken pro Betrieb, für die Massnahme "L3 Zeitlich gestaffelte Futterbaunutzung" kann jedoch nur noch ein Beitrag von 115 Franken pro Hektare ausbezahlt werden.
Mehr: Landschaftsqualitätsbeiträge Luzern | |
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| | Ersatzpflanzungen Obstbäume Q II | Innerhalb der Verpflichtungsdauer müssen abgegangene Hochstamm-Obstbäume der Qualitätsstufe II jeweils bis zum Stichtag (1. Mai) des Folgejahres ersetzt werden. Obstbäume werden mit Vorteil im Spätherbst oder Frühling vor Vegetationsbeginn gepflanzt. Dabei sollen robuste Sorten ausgewählt werden, um den späteren Pflegeaufwand klein zu halten. Folgendes sollte unternommen werden, damit die Bäume die heikle Jugendphase unbeschadet überstehen: Pro Baum ein Mäuseschutzgitter, ein Stammschutz und mindestens drei Pfähle (Schutz gegen Verletzung durch Maschinen und Tiere).
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| | NPr-Futter: Unterlagen einreichen | Bei der Variante „Lineare Korrektur“ ist das Berechnungsblatt, bei der Variante „Import-Exportbilanz“ sind das Inventarblatt und das Berechnungsblatt einzureichen, ausser bei den Mastpoulets, bei welchen die gesamten Unterlagen einzureichen sind. Betriebe, welche die Qualinova AG als Kontrollorganisation gewählt haben, reichen die Unterlagen bei der Qualinova AG, Oberdorfstr. 1, 6222 Gunzwil ein. Betriebe, welche eine andere oder keine Kontrollorganisation haben, reichen die Unterlagen bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald Centralstr. 33, 6210 Sursee ein.
Mehr: Merkblatt Einsatz von NPr-Futter | |
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| | Neues Handbuch: Unterhalt an Güterstrassen | Das Handbuch unterstützt Strassen- und Unterhaltsgenossenschaften im Unterhalt ihrer Güterstrassen. Es informiert über den laufenden- (betrieblichen) und periodischen Unterhalt sowie über die Wiederinstandstellung (PWI) und den Aus- und Neubau der Strassen. Anhand typischer Schadensbildern wird beschrieben, wie die Schäden entstanden sind, welche Folgen zu erwarten sind und welche Massnahmen ergriffen werden können, damit eine möglichst lange Lebensdauer der Anlagen erreicht werden kann.
Mehr: Handbuch Unterhalt an Güterstrassen | |
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| | Die nächsten Termine | Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge (alle Beiträge ohne Übergangsbeitrag) 14. Oktober 2016 Einsprachefrist Hauptzahlung Direktzahlungen 4. November 2016 Einreichen der Unterlagen „Lineare Korrektur“ und „Import-Exportbilanz“ (ausser Mastpoulets) bis 31. Oktober 2016 Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe (Übergangsbeitrag) Anfang Dezember 2016 Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe Anfang Dezember 2016 Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen bis 31. Dezember 2016 Meldung Bewirtschafterwechsel bis 31. Dezember 2016 Einreichen der Unterlagen „Import-Exportbilanz“ von Mastpoulets bis 28. Februar 2017
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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