Medienmitteilung

21. Oktober 2016

Dank KP17 hält Aufgaben- und Finanzplan 2017–2020 Schuldenbremse ein

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2020. Die Massnahmen aus dem Konsolidierungsprogramm 2017 sind darin eingerechnet. Damit gelingt es, die Vorgaben der finanzpolitischen Steuerung einzuhalten. Wesentliche finanzielle Unsicherheiten gehen aber noch vom Bund aus.
 
Für das Jahr 2017 weist die budgetierte Erfolgsrechnung einen Aufwandüberschuss von 14,6 Millionen Franken aus. Der operative Aufwand liegt bei 2,886 Milliarden Franken, der operative Ertrag bei 2,871 Milliarden Franken.
 
Die Planung basiert auf den vom Bund vorgegebenen Wachstumsraten: Demnach wird ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) um 1,8 Prozent angenommen und eine Teuerung von 0,3 Prozent. Auf dieser Basis rechnet der Regierungsrat mit einem Anstieg der kantonalen Steuereinnahmen um 3,6 Prozent bei den natürlichen Personen und 3,5 Prozent bei den juristischen Personen. Der Wachstumstrend bei den kantonalen Steuern ist nachhaltig: Besonders im Jahr 2018 stehen den weiter sinkenden Erträgen aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA) steigende Fiskalerträge gegenüber, ab 2019 auch höhere Einnahmen aus der direkten Bundessteuer.
 
Allerdings wachsen auch die Aufwände. Im Jahr 2017 steigt der betriebliche Aufwand gegenüber dem Budget 2016 unter anderem durch höhere Personal-, Sach- und Betriebskosten im Asyl- und Flüchtlingswesen, das neu in die kantonale Verwaltung integriert ist. Höhere Aufwände muss der Kanton auch in den Bereichen Volksschulbildung, Gesundheit und Sozialversicherungen finanzieren. In diesen Bereichen geschieht das vor allem durch staatliche Beiträge an die entsprechenden Leistungserbringer.
 
Weniger Aufwand für Personal
Um den wachsenden Leistungsmengen und Aufwänden zu begegnen, wurde der budgetwirksame Personal-, Sach- und Betriebsaufwand im Jahr 2017 insgesamt eingefroren (Null-Wachstum). Bis 2020 reduziert sich der Personalaufwand gegenüber dem Voranschlag 2017 sogar um 2,5 Prozent oder 15,4 Millionen Franken. Weil bei den Stabsleistungen der Departemente ausserdem wesentliche Einsparungen aus dem Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) eingestellt sind, ergeben sich im Bereich Allgemeine Verwaltung grosse finanzielle Entlastungen.
 
Als Folge dieser und weiterer Massnahmen verbessert sich die Erfolgsrechnung in den Jahren nach 2017 deutlich. Im Jahr 2018 wird zwar noch ein Aufwandüberschuss von 9,7 Millionen Franken ausgewiesen. In den Jahren 2019 und 2020 sind jedoch Ertragsüberschüsse von 22,5 und 33,9 Millionen Franken geplant.
 
Mit Hilfe des KP17 gelingt der mittelfristige Ausgleich
Weil der Kanton wichtige Investitionen auch in Zukunft tätigen will – in der Planungsperiode zum Beispiel in das zentrale Verwaltungsgebäude am Seetalplatz –, ergeben sich regelmässige Mittelabflüsse und eine Erhöhung der Schulden von 1,205 Milliarden Franken (2017) auf 1,314 Milliarden Franken (2020). Mit Hilfe der KP17-Massnahmen können die Vorgaben der finanzpolitischen Steuerung trotzdem eingehalten werden, sowohl in der Erfolgsrechnung als auch in der Geldflussrechnung. Es sei deshalb unbedingt notwendig, dass die KP17-Massnahmen als Paket zusammengehalten werden betont der Regierungsrat.
 
Erhöhung des Steuerfusses notwendig
Die Zahlen im AFP 2017-2020 basieren auf einer Erhöhung des Steuerfusses ab 2017 von 1,6 auf 1,7 Einheiten. Der Regierungsrat hat bereits in der Botschaft zum KP17 dargelegt, dass sich mit den darin enthaltenen ausgabenseitigen Massnahmen der Finanzhaushalt grundsätzlich ins Lot bringen lässt. Wegen neuerlicher Ertragsausfälle beim NFA, die Anfang Sommer 2016 bekannt wurden, ist aber die Erhöhung des Steuerfusses unumgänglich. Aus heutiger Sicht ist geplant, den Steuerfuss ab 2019 wieder auf 1,65 Einheiten zu senken.
 
Der Regierungsrat weist in seiner Botschaft zum AFP darauf hin, dass die Finanzplanung mit diversen Unsicherheiten behaftet ist. Finanzielle Risiken, die eintreten und die Planzahlen verschlechtern können, ergeben sich aus den ungewissen Perspektiven beim NFA, der Konjunktur (und den konjunkturabhängigen Steuererträgen), allfälligen flankierenden Massnahmen bei sinkenden Umwandlungssätzen der Pensionskassen, den Stabilisierungsprogrammen des Bundes (d. h. eventuellen Lastenabwälzungen auf die Kantone) und der Unternehmenssteuerreform III, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
 
Unverändert steht der Kanton Luzern auch grundsätzlichen Herausforderungen gegenüber. Die wachsende Bevölkerungszahl, die alternde Gesellschaft, der technische Fortschritt und die steigenden Ansprüche an den Staat führen zu stetig wachsenden Leistungsvolumen und Kosten. Folgerichtig findet das grösste Aufwandwachstum bis 2020 in den Bereichen Gesundheit und Bildung statt. Der Regierungsrat rechnet damit, dass auch in Zukunft Massnahmen zur Abflachung des Leistungs- und Kostenwachstums sowie zur Steigerung der Effizienz nötig sein werden. Diese Erwartung wird bestätigt durch die jüngste Hochrechnung für das Jahr 2016, wonach das Jahresergebnis um 55,7 Millionen Franken schlechter ausfallen wird als veranschlagt – massgeblich wegen Mehrkosten in den genannten Bereichen.
 
Anhang
- Rede Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
- Präsentation AFP 2017–2020
- AFP 2017–2020
- Medienmitteilung als PDF
- Bild: Regierungspräsident Marcel Schwerzmann, Finanzdirektor (r.) und Hansjörg Kaufmann, Leiter Dienststelle Finanzen.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Tel. 041 228 55 41