| | | | | lawa-Newsletter LandwirtschaftNovember 2016 Sehr geehrte Damen und Herren Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
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| | Schlusszahlung der Beiträge 2016 | Am 5. Dezember erhalten die Luzerner Ganzjahresbetriebe die Schlussabrechnung der Beiträge 2016. In den meisten Fällen wird nur noch der Übergangsbeitrag ausgerichtet. Allfällige Nachzahlungen oder Rückforderungen sind ebenfalls in der Schlussabrechnung enthalten. Der Übergangsbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation des vom Bund festgelegten Faktors (0.2619) mit dem Basiswert des Betriebs.
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| | Beitragszahlungen an Sömmerungsbetriebe | Den Sömmerungsbetrieben im Kanton Luzern werden die Beiträge von 2016 am 5. Dezember ausgerichtet. Sofern entsprechende Gesuche gestellt wurden, erhalten die Bewirtschafter Sömmerungsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge (für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet), Landschaftsqualitäts- und Naturschutzbeiträge. Anhand des Dokuments im Link können die einzelnen Direktzahlungsarten berechnet werden.
Mehr: Direktzahlungen | |
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| | Anpassung Landschaftsqualitätsbeiträge 2017 | 2017 können keine Gesuche für neu erstellte Holzlattenzäune und Schärhäge eingereicht werden (Gesuchsmassnahme A7b). Die Streichung erfolgt auf Grund der beschränkten finanziellen Mitteln wie auch des hohen Zielerreichungsgrades. Die Gesuche, welche bis Ende August 2016 eingereicht und bewiligt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Nach Erstellung des Zaunes und Einreichen der Umsetzungsbestätigung bis spätestens August 2021 werden die entsprechenden Beiträge für die Erstellung ausbezahlt.
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| | RAUS im Winter (Tierwohlbeiträge) | Für die im RAUS-Programm angemeldeten Tierkategorien müssen die Voraussetzungen und Auflagen auch im Winter erfüllt werden: Als Auslauf gilt der Aufenthalt auf einer Weide, in einem Laufhof oder in einem Aussenklimabereich. Vom 1. November bis 30. April ist den Tieren an mindestens 13 Tagen pro Monat Auslauf zu gewähren. Alternative: Tiere haben während des ganzen Jahres dauernd Zugang zu einem Laufhof im Freien. Die Alternative gilt für Tiere der Rindergattung, die gemästet werden sowie für männliche Zuchttiere und bis 160 Tage alte weibliche Zuchttiere der Rindergattung.
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| | Wolfsschutzzäune | Seit der Rückkehr der Grossraubtiere in der Schweiz kommt es immer wieder zu Schäden an Nutztieren. Auch wenn der letzte bestätigte Wolfsriss im Kanton Luzern über drei Jahre zurückliegt, ist es trotzdem wichtig, dass Sie Ihre Schafe mit geeigneten Massnahmen schützen. Ein effektiver Grundschutz der Schafe kann mit fachgerechten Elektrozäunen erreicht werden. Dazu hat AGRIDEA ein neues Merkblatt erarbeitet. Auskunft erteilt die Herdenschutzberatung beim BBZN in Schüpfheim.
Mehr: Wolfschutzzäune (AGRIDEA) | |
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| | Managementkonzept Biber Kanton Luzern | Der Biber ist zurück. Seine Frassspuren am Ufergehölz sowie die Biberdämme sind leicht erkennbar. Letztere sind wie der Biber selbst und seine Erdbaue geschützt. Der Baumeister Biber kann durch seine Aktivitäten Lebensraum für verschiedene Tiere und Pflanzen schaffen, aber auch Schäden anrichten. Nehmen Sie bei Konflikten oder Schäden mit der Dienststelle lawa Kontakt auf. Details zur Schadenverhütung und -vergütung sind im "Managementkonzept Biber Kanton Luzern" geregelt.
Mehr: Managementkonzept Biber | |
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| | Die nächsten Termine | Schlusszahlung Direktzahlungen und Beiträge an Betriebe (Übergangsbeitrag) 5. Dezember 2016 Zahlung Direktzahlungen und Beiträge an Sömmerungsbetriebe 5. Dezember 2016 Gesuche um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen bis 31. Dezember 2016 Meldung Bewirtschafterwechsel bis 31. Dezember 2016 Einreichen der Unterlagen „Import-Exportbilanz“ von Mastpoulets bis 28. Februar 2017
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KontaktLandwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33, Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 E-Mail lawa@lu.ch
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