Newsletter Steuern Luzern
17 / 2016

16.11.2016

Fälligkeitsanzeigen Staats- und Gemeindesteuern 2016

90'000 Fälligkeitsanzeigen für die Staats- und Gemeindesteuern sind auf dem Weg zur Steuerkundschaft.
 
Mit der Fälligkeitsanzeige wird den Steuerpflichtigen, bei denen der Saldo auf ihrem Steuerkonto 2016 mehr als CHF 1'000 anzeigt, eine Erinnerung geschickt, die Steuerschuld bis am 31. Dezember zu begleichen. Dieser Service wird aufrechterhalten, obwohl ab 1.1.2017 kein Zins bis zur Ausstellung der definitiven Steuerrechnung berechnet werden wird.
 
Vom Produktionsstart bis zum Eintreffen der Fälligkeitsanzeige beim Steuerkunden vergeht eine gewisse Zeit. Deshalb sind nur Zahlungseingänge bis am 8. November 2016 im Saldo berücksichtigt.
 
Der Fälligkeitsanzeige liegt ein Blanko-ESR bei. Damit kann der angezeigte Saldo beglichen werden. Sind ab 8. November 2016 noch Zahlungen getätigt worden, oder sind Zahlungsaufträge unterwegs, soll der angezeigte Saldo abzüglich dieser Zahlungen beglichen werden.
 
Bei Fragen zum Steuersaldo ist das Steueramt der Wohnsitzgemeinde zu kontaktieren. Die Kontaktdaten sind aus der Akontorechnung in der Absenderzone ersichtlich.
 

Kontakt

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6002 Luzern
Telefon 041 228 56 56
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