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Solidaritätsbeitrag: Opferberatungsstelle unterstützt Betroffene bei Gesucheingabe |
In der Schweiz haben 12'000 bis 15'000 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag des Bundes. Im Kanton Luzern ist die Opferberatungsstelle die offizielle Anlaufstelle für Betroffene und bietet Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche ans Bundesamt für Justiz. Diese muss zwischen 1. Januar 2017 und 31. März 2018 erfolgen. Die nationale Wiedergutmachungsinitiative forderte einen Fonds über 500 Millionen Franken für Menschen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Die Eidgenössischen Räte haben am 30. September 2016 die Initiative zwar mit klaren Mehrheiten zur Ablehnung empfohlen, jedoch dem Gegenvorschlag des Bundesrates zugestimmt. Daraufhin zog das Initiativkomitee sein Volksbegehren zurück. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) soll per 1. April 2017 in Kraft treten. Darin vorgesehen ist ein Solidaritätsbeitrag für rund 12'000 bis 15'000 anspruchsberechtigte Opfer. Insgesamt stehen 300 Millionen Franken zur Verfügung. Opferberatung ist offizielle Anlaufstelle Das Gesetz enthält verschiedene, die kantonalen Anlaufstellen und Archive betreffende Bestimmungen. So schafft es eine formelle Rechtsgrundlage für die kantonalen Anlaufstellen, welche die Opfer und Betroffenen beraten und unterstützen. Es konkretisiert auch die Aufgaben für die kantonalen Archive. Im Kanton Luzern ist die Opferberatungsstelle offizielle Anlaufstelle für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie berät die Betroffenen bei der Gesucheingabe für den Solidaritätsbeitrag des Bundes und hilft, falls nötig, beim Ausfüllen der Formulare. Sie bietet Unterstützung bei der Suche nach Akten, welche die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen belegen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder im persönlichen Gespräch. Das Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag kann ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. März 2018 beim Bundesamt für Justiz eingereicht werden. Die Gesuchformulare sind ab dem 1. Dezember 2016 unter w w w. fuersorgerischezwangsmassnahmen. ch oder bei der Opferberatungsstelle zu finden. Kontakt Opferberatungsstelle des Kantons Luzern Obergrundstrasse 70 6003 Luzern Telefon: 041 228 74 00 https://disg. lu. ch/themen/opferberatung/opferb_anspruchsberechtigte Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 8.30-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Gestalteter Gesellschaftswandel
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