Mitteilung

7. Februar 2017

Modeschmuck vom Markt genommen

Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz hat 2016 eine Kontrolle von Modeschmuck durchgeführt. 30 Proben wurden auf die Abgabe von allergenem Nickel und den Gehalt von anderen Schwermetallen untersucht. Fast ein Viertel der untersuchten Schmuckstücke musste beanstandet und vom Markt genommen werden.
 
Die Nickelallergie zählt zu den häufigsten Allergien der westlichen Welt: In der Schweiz reagiert bis zu 10 Prozent der Bevölkerung überempfindlich auf Nickel. Diese können zu Hautrötungen, Schwellungen, Blasenbildungen, bis hin zu offenen, nässenden Ekzemen, welche medizinische behandelt werden müssen, variieren. Als Auslöser für die Nickelallergie kommen viele verschiedene nickelhaltige Gegenstände infrage. Deshalb darf Modeschmuck, der mit der Haut in Berührung kommt, gemäss der geltenden Humankontaktverordnung kein Nickel abgeben. Diese Verordnung regelt zudem den Maximalgehalt von umweltschädlichen Schwermetallen wie Cadmium und Blei.
 
Sensibilisierung zahlt sich aus
Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern untersucht regelmässig verdächtige Schmuckstücke auf die Abgabe von Nickel und den Gehalt von Schwermetallen. So wurden 2016 im Detailhandel oder in Modefachgeschäften 30 Proben Modeschmuck erhoben und untersucht. Gesamthaft mussten 23 Prozent der Proben beanstandet werden. 7 Prozent der Schmuckstücke gaben Nickel in Mengen ab, die eine Kontaktallergie auslösen können. 2014 traf dies noch auf 10 Prozent der Proben zu. Kantonschemiker Silvio Arpagaus führt diese Verbesserung auf die Sensibilisierung und die eingeleiteten Massnahmen zurück: «Die Betriebe sind sich dieser Problematik zunehmend bewusst und verlangen von ihren Lieferanten Zertifikate, welche die Konformität der Ware bestätigen. Teilweise führen sie mit einem einfachen Test auch eigene Kontrollen durch.» Ein weniger erfreuliches Bild zeigt sich bei Blei und Cadmium, wo 15 Prozent der Proben beanstandet werden mussten. In einem Schmuckstück wurde der Cadmiumhöchstwert gar um das 700-fache überschritten.
 
Die beanstandeten Schmuckstücke wurden beschlagnahmt und vom Markt genommen. Die Betriebe wurden angewiesen Massnahmen einzuleiten, damit ihr Modeschmuck künftig den rechtlichen Anforderungen genügt. Zur Vermeidung von Nickelallergien muss weiterhin gefordert werden, dass Nickel abgebender Schmuck aus dem Verkauf verschwindet. «Wir werden auch künftig Kontrollen in diesem Bereich durchführen», so Arpagaus.

Kontakt

Silvio Arpagaus
Kantonschemiker
Leiter Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz
Tel. 041 248 84 03
silvio.arpagaus@lu.ch