Medienmitteilung

5. Dezember 2016

Regierungsrat stellt flexiblere Schuldenbremse vor

Die Wirtschaftskraft des Kantons Luzern soll künftig einen Einfluss darauf haben, wie hoch die Verschuldung sein darf. So will der Regierungsrat mehr Flexibilität für langfristige Investitionen gewinnen. Er beantragt eine entsprechende Änderung des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG). Auf die Ausweitung der Schuldenbremse auf ausgelagerte Einheiten wird verzichtet.
 
Das Gesetz über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG) ist seit dem 1. Januar 2011 in Kraft. Im Jahr 2015 hat der Regierungsrat unter anderem durch ein Expertenteam der Universität St. Gallen eine Evaluation des FLG vornehmen lassen. In weiten Teilen wurde kein oder nur geringer Handlungsbedarf festgestellt. Änderungen sind insbesondere im Bereich der finanzpolitischen Steuerung vorgesehen. Über die vorgesehenen Änderungen wurde im Frühjahr 2016 eine Vernehmlassung durchgeführt. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann präsentierte heute vor den Medien die Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat zur Anpassung der Schuldenbremse.
 
Die duale Schuldenbremse mit dem Schutz des Eigenkapitals und der Steuerung der Verschuldung hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Schuldenbremse weiterhin auf die Kernverwaltung beschränkt bleiben und nicht auf ausgelagerte Einheiten erweitert werden soll. Die risikobasierte Steuerung von Organisationen mit kantonaler Beteiligung soll aber verstärkt werden.
 
Verschuldung an Wirtschaftskraft anpassen
Im Bereich der Investitionen wird die Schuldenbremse flexibler: Neu ist nicht mehr die generelle Vermeidung neuer Schulden das Ziel, sondern ein tragbares Schuldenniveau. Die künftige Schuldengrenze richtet sich deshalb nach der Wirtschaftskraft des Kantons, in dem die Nettoschulden maximal so schnell wachsen dürfen wie die kantonale Steuerkraft. Dies ermöglicht notwendige Investitionen in die Infrastruktur. Auf die finanzpolitische Steuerung via die Geldflussrechnung wird verzichtet.
 
Proaktive und reaktive Korrekturmassnahmen
Um Konsumschulden auch weiterhin zu vermeiden, soll neu der Ausgleich der Erfolgsrechnung fortwährend und nicht mehr rollend über fünf Jahre sichergestellt werden. Um dies zu erreichen, sollen die Jahresergebnisse der konsolidierten Erfolgsrechnung einem statistischen Ausgleichskonto zugewiesen werden. Diese Schwankungsreserve darf in der Summe keinen Aufwandüberschuss aufweisen.
 
Für das Ausgleichskonto soll ein Startsaldo von 100 Millionen Franken festgesetzt werden. Diese Notreserve ist zum temporären Auffangen unerwarteter Budgetabweichungen bestimmt. Korrekturmassnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse sollen sowohl proaktiv durch die Vierjahresplanung im Rahmen des Aufgaben- und Finanzplans (AFP), als auch reaktiv aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung ausgelöst werden können. In erster Priorität soll die Einhaltung der Schuldenbremse durch eine vorausschauende Steuerung im AFP und im Voranschlag erreicht werden. Falls rückblickend eine Verletzung der Schuldenbremse festgestellt wird, soll in zweiter Priorität ein Sanierungsprogramm ausgelöst werden, welches die Wiedereinhaltung der Schuldenbremse sicherstellt. Die notwendige Sanierung des Finanzhaushaltes soll durch ein vom Regierungsrat zu erarbeitendes Massnahmenpaket erfolgen. Bis ein schuldenbremskonformer Voranschlag beschlossen ist, dürfen nur die für die ordentliche und wirtschaftliche Staatstätigkeit unerlässlichen Ausgaben getätigt werden.
 
Weitere kleinere Gesetzesanpassungen ausserhalb der finanzpolitischen Steuerung werden bei der mehrjährigen Leistungsplanung, der Ausgestaltung des Voranschlagskredits der Investitionsrechnung, den Eignerstrategien sowie den Anhängen zur Jahresrechnung vorgeschlagen.
 
Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich im 1. Quartal 2017 über die notwendigen Gesetzesänderungen. Die Änderungen sollen erstmals im Jahr 2017 für die Erarbeitung des AFP 2018–2021 wirksam werden.
 
Anhang
- Botschaft B64
- Präsentation zur Medienkonferenz
- Rede Finanzdirektor Marcel Schwerzmann
- Bild: Regierungspräsident Marcel Schwerzmann und Philipp Stadelmann, Abteilungsleiter Controllingdienste
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Ausgeglichener Finanzhaushalt

  • Kontakt

    Regierungspräsident Marcel Schwerzmann
    Finanzdirektor
    Tel. 041 228 55 41
    marcel.schwerzmann@lu.ch