Medienmitteilung

6. Dezember 2016

Asylwesen: Betrieb der TUK Horw wird vorübergehend eingestellt

Der Kanton Luzern hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Horw entschieden, den Betrieb der temporären Unterkunft (TUK) in der Zivilschutzanlage Kirchfeld per Ende Jahr vorübergehend einzustellen. Möglich macht dies die leichte Entspannung im Asylwesen. Zudem verfügt der Kanton mittlerweile über genügend Betten in oberirdischen Unterkünften. Bei einem erneuten Anstieg der Asylgesuche kann die Unterkunft in Horw jederzeit für den Weiterbetrieb genutzt werden.
 
Mitte Juni 2016 wurde die TUK Horw eröffnet. Sie bietet 100 Personen Platz und sollte ursprünglich bis Dezember 2018 betrieben werden. Aufgrund der aktuellen Beruhigung im Asylwesen haben der Kanton und die Gemeinde Horw gemeinsam beschlossen, den Betrieb der Unterkunft in der Zivilschutzanlage Kirchfeld per 31. Dezember 2016 vorübergehend einzustellen. Durch die zwischenzeitliche Eröffnung mehrerer oberirdischer Asylunterkünfte kann der Kanton vermehrt auf die unterirdische Unterbringung verzichten. «Diese war von Anfang an nur als Notlösung gedacht», erklärt Silvia Bolliger, Abteilungsleiterin Asyl- und Flüchtlingswesen. Die Bewohner der TUK Horw werden nun in oberirdische Unterkünfte verlegt und die Mitarbeitenden in anderen Zentren eingesetzt.
 
Unterkunft bleibt strategische Reserve
Die Entspannung im Asylwesen ist auf die bessere Registrierung der Flüchtlinge durch die italienischen Behörden zurückzuführen. Diese macht es möglich, dass die Schweiz das Dublin-Abkommen konsequent anwenden und bereits registrierte Flüchtlinge zurückschicken kann. Trotz dieser Entwicklung bleibt der Druck auf die Schweiz aber hoch: Der Bund geht davon aus, dass grössere Gruppen von Migrantinnen und Migranten versuchen werden, vor dem endgültigen Wintereinbruch von Italien aus weiter nach Norden zu reisen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei. Wird dieses – wie von der Türkei mehrmals angekündigt – Ende Jahr aufgehoben, dürfte es wieder zu grösseren Migrationsströmen über die Balkanroute kommen.
 
Sollte die Zahl der Asylgesuche erneut ansteigen, kann der Kanton die TUK Horw jederzeit wieder in Betrieb nehmen. Die maximale Betriebsdauer von 18 Monaten wird wie vereinbart eingehalten. Mit den Anlagen in Schötz, Meggen und Horw verfügt der Kanton somit über genügend Reserveplätze, um die Unterbringung von Asylsuchenden zu gewährleisten.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Gestalteter Gesellschaftswandel

  • Kontakt

     
    Kanton Luzern
    Silvia Bolliger
    Abteilungsleiterin Asyl- und Flüchtlingswesen
    Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
    Tel. 041 228 58 91
    silvia.bolliger@lu.ch
     
    Gemeinde Horw
    Robert Odermatt
    Gemeinderat
    Tel. 078 666 66 06 (erreichbar am 6. Dezember 2016 von 15 bis 17 Uhr)