Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat

30. Januar 2017

Regierung stimmt Verankerung Sondersatz Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen zu

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat für die parlamentarische Initiative de Buman einen Vorentwurf erarbeitet. Die Kommissionsmehrheit möchte den Sondersatz für Beherbergungsleistungen dauerhaft im Mehrwertsteuergesetz verankern. Eine Kommissionsminderheit möchte den Sondersatz – wie bisher – nur befristet weiterführen.
 
In seinem Vollmachtschreiben an die Eidgenössische Steuerverwaltung schliesst sich der Luzerner Regierungsrat der Kommissionsmehrheit an. Eine unbefristete und dauerhafte Verankerung des Sondersatzes ist nicht nur für die Schweiz, sondern insbesondere auch für die Tourismusbranche und den Beherberungssektor im Kanton Luzern von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Die definitive Verankerung des Sondersatzes im Gesetz gibt der Beherbergungsbranche die nötige Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Kontinuität.
 
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KP17: Anpassung Personalverordnung

Der Regierungsrat hat festgelegt, wie er die im Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) beschlossenen Personalmassnahmen umsetzen will. Er hat dazu die Personalverordnung angepasst. Für die Verwaltungsmitarbeitenden beträgt die wöchentliche Sollarbeitszeit ab 1. Juli 2017 bei einem 100-Prozent-Pensum neu 43,25 Stunden (vorher 42). Bei Teilzeitpensen ändert sich die Sollarbeitszeit entsprechend. Der Ferienanspruch erhöht sich jeweils um fünf (Mitarbeitende bis 59 Jahre, inkl. Lernende und Praktikanten) beziehungsweise um drei Tage (Mitarbeitende ab 60 Jahren). Die Erhöhung für 2017 erfolgt anteilmässig per 1. Juli 2017.
 
Für die Lehrpersonen an den Volksschulen und den kantonalen Schulen der Sekundarstufe I und II erhöht sich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung um eine Lektion. Dies bedeutet, dass sie ab 1. August 2017 entweder eine Lektion mehr unterrichten müssen oder eine Lohnreduktion in entsprechendem Umfang haben. Bei den Dozierenden der Fachhochschulen (HSLU und PH Luzern) wird der Rahmen, in dem die wöchentliche Lehrverpflichtung festgelegt wird, um eine Lektion heraufgesetzt. Der Ferienanspruch beträgt neu fünf Wochen.
 
Sowohl für die Verwaltungsmitarbeitenden wie auch für die Lehrpersonen gelten der Nachmittag des Schmutzigen Donnerstags und des Güdismontags, der Morgen des 24. und des 31. Dezembers sowie das Patroziniumsfest der Kirchgemeinde des Arbeitsortes ab dem 1. Juli 2017 nicht mehr als arbeitsfreie Tage.
 
Mit der Erhöhung der Unterrichts- bzw. Arbeitszeit tragen das Personal der Schulen und der kantonalen Verwaltung jährlich 20 Millionen Franken und damit einen wichtigen Teil zum KP17 bei.
 
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Verordnung zu Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden

Am 20. Juni 2016 hat der Kantonsrat das Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden beschlossen (FHGG). Der Regierungsrat hat nun auch die dazugehörige Vollzugsverordnung erlassen. Das Inkrafttreten erfolgt parallel zum FHGG auf den 1. Januar 2018.
 
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