Medienmitteilung der Luzerner Polizei

Luzern, 18. Januar 2017

Vorsicht: Gefrorene Gewässer im Kanton Luzern nicht begehbar

Kanton Luzern
 
Die Luzerner Polizei führte bei grossflächigeren Gewässern im Kanton Luzern mehrere Eismessungen durch. Die Eisschichten sind noch zu wenig dick und die Eisqualität ist zu wenig gut, dass Sie begehbar sind.
 
Die Gewässer im Kanton Luzern werden von der Wasserpolizei der Luzerner Polizei bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt regelmässig kontrolliert. Die gemessenen Resultate werden Besitzern und Behörden auf Anfrage mitgeteilt, welche für die Freigabe ihrer zugefrorenen Gewässer zuständig sind. Zurzeit sind keine der kontrollierten Weiher und Seen gefahrlos begehbar. Die Eisschichten sind zu wenig dick und die Eisqualität ungenügend.
 
Die Luzerner Polizei rät dringendst, gefrorene Gewässer erst dann zu betreten, wenn sie von den Behörden frei gegeben werden und auch dann mit der nötigen Vorsicht. Die Eisregeln der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft beinhalten die wichtigsten Verhaltensregeln bei gefrorenen Gewässern.
 

Eisregeln SLRG

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