Neuansaat

lawa-Newsletter Landwirtschaft

Januar 2017
 
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) informiert Sie monatlich über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Inhalt

Betriebsdatenerhebung 2017
Abstandsregelung von Bäumen zu Hecken und Wald
LN Korrekturen 2017
Budgetloser Zustand - Auswirkungen Landwirtschaft
Reduktion Naturschutzbeiträge
Die nächsten Termine

Betriebsdatenerhebung 2017

Die Betriebsdatenerhebung/Gesuchstellung für Direktzahlungen findet im Februar 2017 statt. Die Angaben sind vom 1. bis am 28. Februar durch diejenige Person zu deklarieren, die den Betrieb am 31. Januar 2017 bewirtschaftet. Betriebliche Veränderungen (Bewirtschafter, Flächen, Tiere), die bis am 1. Mai 2017 stattfinden, können nachgemeldet werden. Die Landwirtschaftsbeauftragten bieten Unterstützung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des lawa.

Kontaktliste der Fachleute im lawa

Abstandsregelung von Bäumen zu Hecken und Wald

Einzelbaum mit Abstand zur Strasse
Damit Hochstamm-Feldobstbäume und Einzelbäume für die Direktzahlungen anrechenbar sind, gilt ab 2017 ein Mindestabstand von 6 m zur Bestockung von Hecken und zum Wald. Für Landschaftsqualitätsbeiträge ist ein Mindestabstand der Einzelbäume (Massnahmen A9a1-3) von 10 m erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie in der Direktzahlungsverordnung des Bundes oder hier:

Mehr: Merkblatt Hecken, Feld- und Ufergehölze
Mehr: Merkblatt Einzelbäume und Alleen
Mehr: Sträucher und landschaftstypische Bäume

LN Korrekturen 2017

Im Hinblick auf die georeferenzierte Datenerfassung und die Einführung der 4. Hangneigungsstufe wurden alle Bewirtschaftungseinheiten auf der Grundlage des aktuellsten Luftbildes (Pfingsten 2014) überprüft und wo nötig an die effektive Bewirtschaftung angepasst. Bei den ausgeschiedenen Flächen handelt es sich vorwiegend um Hofräume, Wege und bestockte Flächen, welche nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gerechnet werden dürfen.
 
Im Rahmen der Datenerhebung 2017 können Sie Kartenausdrucke mit eingezeichneten Flächen, welche bewirtschaftet werden und momentan nicht als LN ausgeschieden sind, einreichen.

Mehr: Anleitung Kartendruck aus dem Geoportal

Budgetloser Zustand - Auswirkungen Landwirtschaft

Strasse im Bau
Der Kantonsrat hat für 2017 eine Steuerfusserhöhung um einen Zehntel beschlossen. Diese Erhöhung untersteht dem fakultativen Referendum und müsste folglich durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Kommt das Referendum bis Mitte Februar 2017 zustande, verfügt der Kanton Luzern mindestens bis zur Volksabstimmung von voraussichtlich Ende Mai 2017 über kein rechtskräftiges Budget. Daher dürfen nur vertraglich gebundene Ausgaben finanziert werden.
 
Beiträge an Strukturverbesserungsprojekte wie Güterstrassen, Wasserversorgungen, Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE) oder Hochbauprojekte können vor der Verabschiedung des Budgets nicht zugesichert oder ausbezahlt werden.

Mehr: Massnahmen Kantonsrat KP17

Reduktion Naturschutzbeiträge

artenreiche Wiese
Der Regierungsrat hat im Dezember 2016 aufgrund von Sparbemühungen eine Kürzung bei den Naturschutzbeiträgen beschlossen. Die Reduktion gilt seit dem 1. Jan. und führt wie folgt zu einer Reduktion der Abgeltungsbeiträge bei den extensiv genutzten Wiesen (Code 611 u. 622): Talzone, Hügelzone, Bergzone I und II: neu Fr. 5.–/a statt Fr. 7.–/a und Bergzone III und IV: neu Fr. 4.–/a statt Fr. 5.-/a. Durch das Erreichen der Qualitätsstufe II könnte die Entschädigung verbessert werden. Z.B. durch die Ansaat einer artenreichen Blumenwiese.

Mehr: Neuansaat artenreiche Blumenwiese

Die nächsten Termine

Termine Direktzahlungen 2017 im Überblick
Mehr: MB Termine Direktzahlungen 2017
 
Betriebsdatenerhebung
1. bis 28. Februar 2017
 
Neuanmeldung Beurteilung BFF-Objekte Q II
im Rahmen der Strukturdatenerhebung
bis 28. Februar 2017

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch