Mitteilung

9. Januar 2017

Kanton schreibt Kulturfördergelder aus

Der Kanton Luzern zeichnet mit der selektiven Produktionsförderung besondere Leistungen von Kulturschaffenden aus. Im Januar 2017 erfolgen Ausschreibungen in den Sparten Musik und Theater/Tanz sowie für Recherchebeiträge. Zudem werden besondere baukulturelle Leistungen zwischen 2005 und 2016 gewürdigt.
 
Der Kanton Luzern fördert Kulturschaffende durch halbjährliche Ausschreibungen der selektiven Produktionsförderung. Die Förderbeiträge dienen einer schwerpunktmässigen Förderung professioneller Kulturschaffender. Sie werden im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben.
 
Die 240'000 Franken, welche im Januar 2017 für die selektive Produktionsförderung zur Verfügung stehen, verteilen sich wie folgt auf die drei Sparten:
 
Musik: Zur Ausschreibung im Bereich Musik zugelassen ist das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Bereichen. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Veröffentlichung sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Für die Sparte Musik stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
 
Theater/Tanz: Die Beiträge der Ausschreibung im Bereich Theater/Tanz von insgesamt 120'000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2017 aufgeführt werden.
 
Recherchebeiträge: Mit der Ausschreibung für Recherchebeiträge soll Kulturschaffenden aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Für die Recherchebeiträge stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
 
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort auf der Webseite w w w. kulturausschreibungen. lu. ch (Umleitung nach www.kulturausschreibungen-luzern.ch) heruntergeladen werden. Spätester Termin für die Abgabe der Dossiers für die Teilnahme an der selektiven Förderung ist der 7. April 2017. Im Juni 2017 erfolgen die zweiten Ausschreibungen des Jahres 2017 in den Sparten Musik, Theater/Tanz, Angewandte und Freie Kunst sowie für Jahresprogramme von Verlagen.
 
Auszeichnung guter Baukultur 2005–2016
Mit der Auszeichnung guter Baukultur setzt der Kanton im Jahr 2017 einen zusätzlichen Schwerpunkt und würdigt hervorragende Projekte in den Bereichen Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur und Infrastruktur, die in den Jahren 2005–2016 realisiert und fertiggestellt wurden.
 
Damit wird ein sichtbarer Beitrag an die öffentliche Wahrnehmung von Baukultur geleistet. Gleichzeitig werden Bewusstseinsbildung und Diskussion für die Notwendigkeit von qualitätsvollem Bauen bei privaten und öffentlichen Bauträgern, Politik und Gesellschaft gefördert. Vertreter/-innen der Stadt Luzern, der Gemeinde Emmen, der Fachverbände SIA, BSA, BSLA und IHS sowie der Hochschule Luzern – Technik & Architektur unterstützen die Durchführung des Auszeichnungsverfahrens.
 
Bei der Auszeichnung werden insbesondere die Kriterien Städtebau, Architektur, Freiraum, Lebensraum, Integration und Infrastruktur berücksichtigt. Eine fünfköpfige Jury beurteilt die eingereichten Dossiers. Mitglieder sind Patrick Gmür, Gmür & Gschwentner Architekten AG, Zürich; Eva Keller, Keller Hubacher Architekten, Herisau; Rita Illien, Müller Illien Landschaftsarchitekten, Zürich; Jürg Conzett, Conzett Bronzini Partner AG, Chur und dem Kantonsbaumeister Hans-Urs Baumann, Luzern.
 
Die Ausschreibungsunterlagen können ab sofort auf der Webseite w w w. gutebaukultur. ch heruntergeladen werden. Eingabeschluss der Dossiers ist der 10. April 2017.
 
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
  • Lebendiger Kultur- und Sportkanton
     

  • Kontakt

    Stefan Sägesser
    Leiter Kulturförderung Kanton Luzern
    Tel. 041 228 52 05 (erreichbar: Montag, 9. Januar 2017, 13.30 - 14.30 Uhr)
    stefan.saegesser@lu.ch