Wald

lawa-Newsletter Wald

Januar 2017
Sehr geehrte Damen und Herren
 
Mit diesem Newsletter erhalten Sie von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) Informationen aus dem Bereich Wald. Er macht Sie auf Förderprojekte aufmerksam und informiert Sie über aktuelle Waldthemen. Der Newsletter Wald erscheint vier Mal pro Jahr. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Achtung Bodenverdichtung

Verdichteter Boden
Luftporen im Waldboden dienen dem Transport von Wasser und Nährstoffen, dem Luftaustausch und der Wasserspeicherung. Wird der Waldboden mit Maschinen befahren, werden die Poren zerstört und der Boden verdichtet. Die Fruchtbarkeit und das Pflanzenwachstum sind für mehrere Jahrzehnte geschädigt. Feinkörnige, tonige und nasse Böden sind besonders anfällig auf Bodenverdichtung. Daher sind bei der Holzernte immer die gleichen Rückegassen zu befahren.

Mehr: Merkblatt Bodenschutz

Keine Bahnschwellen/Telefonmasten im Wald

alte Bahnschwellen
Bahnschwellen sind mit Teerölen behandelt. Diese sind für Wasserorganismen giftig und reichern sich in Lebewesen an. Daher ist die Verwendung von mit Teeröl imprägniertem Holz mit ganz wenigen Ausnahmen (v.a. Gleisbau) verboten. Auch ausgediente Leitungsmasten, die mit Druckverfahren imprägniert wurden (meist grün), gelten als problematischer Holzabfall und müssen wie Bahnschwellen, als Sonderabfall entsorgt werden. Die Entsorgung hat mit Begleitpapieren über Stellen, die zur Entgegennahme berechtigt sind, zu erfolgen.

Mehr: Merkblatt vom Bundesamt für Umwelt BAFU

Managementkonzept Biber Kanton Luzern

Biber "der Aufstrebende"
Der Biber ist zurück. Seine Frassspuren am Ufergehölz sowie die Biberdämme sind leicht erkennbar. Letztere sind wie der Biber selbst und seine Erdbaue geschützt. Der Baumeister Biber kann durch seine Aktivitäten Lebensraum für verschiedene Tiere und Pflanzen schaffen, aber auch Schäden anrichten. Nehmen Sie bei Konflikten oder Schäden mit der Dienststelle lawa Kontakt auf. Details zur Schadenverhütung und -vergütung sind im Managementkonzept Biber Kanton Luzern geregelt.

Mehr: Managementkonzept Biber

Freizeit im Wald mit Respekt

Freizeit im Wald
Was wir kennen und schätzen, zu dem tragen wir auch Sorge. Zu diesem Thema legte das lawa im 2016, im Bereich Wald, einen Schwerpunkt. Mit Waldführungen, Waldtagen, Ausstellungen und Vorträgen konnten, zusammen mit Partnerorganisationen, über 1'000 Menschen erreicht werden. Auf anschauliche Weise stellten wir ihnen den Wald und seine Funktionen vor. Die Waldbesucherinnen und Waldbesucher wurden daran erinnert, sich im Wald repektvoll zu verhalten.

Mehr: Hinweise für Freizeitaktivitäten im Wald

Budgetloser Zustand

Brücke ohne Ende
Im Kanton Luzern ist für 2017 eine Steuerfusserhöhung beschlossen. Diese Erhöhung untersteht dem fakultativen Referendum. Kommt das Referendum bis Mitte Februar 2017 zustande, verfügt der Kanton mindestens bis zur Volksabstimmung von voraussichtlich Ende Mai 2017 über kein rechtskräftiges Budget. Daher dürfen nur vertraglich gebundene Ausgaben finanziert werden. Beiträge an neue Förderprojekte wie Schutzwaldpflege, Jungwaldpflege und Seilkraneinsätze können vor Verabschiedung des Budgets nicht zugesichert oder ausbezahlt werden. Über Beiträge für Waldschutz wird im Einzelfall entschieden.

Mehr: Massnahmen Kantonsrat KP17

Ansprechpersonen für Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen

Verzeichnis

Kontakt

Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 925 10 00
E-Mail lawa@lu.ch