Zeugenaufruf und Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft

Luzern, 13. Februar 2017

Zeugenaufruf - Vergewaltigung Emmen

Am 21. Juli 2015 wurde in Emmen eine Frau vergewaltigt und schwer verletzt. Trotz umfangreichen Ermittlungen, konnte der Täter bisher noch nicht gefasst werden. Die Täter-DNA-Spuren werden in den Datenbanken mit Täterprofilen laufend abgeglichen. Die Ermittlungen der Luzerner Polizei laufen weiter. Aktuell suchen die Ermittlungsbehörden nach einer Person, welche sich A(a)ron nennt.
 
Vergewaltigung vom 21. Juli 2015
Am 21. Juli 2015 wurde eine damals 26-jährige Frau auf dem Dammweg in Emmen von einem unbekannten Mann vom Velo gerissen und vergewaltigt. Dabei erlitt die Frau eine Querschnittlähmung (siehe Medienmitteilung vom 22.7.2015, 6.8.2015, 23.10.2015, 21.12.2015 und 21.7.2016). Der Täter konnte bisher nicht gefasst werden.
 
Umfangreiche Ermittlungsarbeiten, Massen-DNA-Test und Antennensuchlauf
Die Luzerner Polizei hat umfangreiche Abklärungen und Ermittlungen durchgeführt. Während mehreren Wochen wurden im Umfeld vom Tatort Personenkontrollen durchgeführt. Sämtliche Hinweise aus der Bevölkerung wurden fortlaufend überprüft und abgeklärt. Drei Personen wurden vorübergehend festgenommen. Knapp 10'000 Personendaten wurden im Zusammenhang mit der Tat überprüft. 371 Männer wurden zu einem Massen-DNA-Test aufgeboten. Vier dieser Personen konnten bisher noch nicht überprüft werden, weil sie sich im Ausland aufhalten. Entsprechende Rechtshilfeersuchen sind hängig. Die Luzerner Polizei hat zudem tausende Handynummern erhoben, welche zur Tatzeit im Gebiet des Tatortes aktiv waren. Davon wurden 1'863 Handydaten detailliert ausgewertet. Für 32 Personen, welche über ihr Handy zur Tatzeit im Umfeld vom Tatort registriert wurden, hat die Staatsanwaltschaft DNA-Test's beantragt. 30 DNA-Proben wurden bereits erhoben und ausgewertet. Zwei Personen konnten bisher noch nicht überprüft werden.
 
"A(a)ron": Täter nannte seinen angeblichen Vornamen
Bisher haben die Behörden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erwähnt, dass der Täter gegenüber dem Opfer nach der Tat seinen angeblichen Vornamen genannt hatte. Ob es sich dabei um den richtigen Namen des Täters handelt ist unklar. Im Zusammenhang mit dieser Namensnennung haben die Untersuchungsbehörden folgende Fragen an die Bevölkerung:
 
- sind Personen bekannt welche Aron heissen, den Namen Aron/Aaron auf sonstige Weise verwenden oder Aron/Aaron als Künstlernamen benutzen (z.B. Sänger, Maler, Graffitikünstler), dem Signalement des unbekannten Täters (männlich, 170 - 180 cm, schlank, 19 - 25 Jahre alt, eher dunkle Hautfarbe, schwarzbraune kurze dicke gekrauste Haare, Raucher, sprach gebrochen Deutsch, trug einen dunkelfarbenen Langarm-Kapuzenpullover und kurze Hosen) entsprechen und
 
- einen Bezug zur Region Emmen haben/hatten
 
- sich zur Tatzeit (Dienstag, 21.07.2015) in der Region Emmen aufgehalten haben, oder von jemandem beherbergt oder angestellt (z.B. Temporär-Angestellter) wurden
 
- sich durch ein übersteigertes Interesse am Fall bemerkbar gemacht haben
 
- sich durch ihr Verhalten anderweitig auffällig gemacht haben
 
- nach der Tat unerwartet abgereist, untergetaucht oder weggezogen sind
 
- plötzlich nicht mehr im Verein, Sportclub, Freundeskreis etc. aufgetaucht sind
 
Für Angaben, welche zur Festnahme des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft Luzern neu eine Belohnung von bis zu 20'000.- Franken ausgesetzt. Hinweise bitte direkt an Tel. 041 2488117 oder Email: info.polizei@lu.ch
 
#Fahndung #Emmen

Kontakt

KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
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